Seiteninhalt

Leistungen & Lebenslagen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen
[Nr.99015018000000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag beim Inklusionsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.

Die Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine beantragte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.

Träger von Integrationsfachdiensten: Das Inklusionsamt schließt vertragliche Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst. Diese beinhalten sämtliche Aspekte der Aufgabenbereiche, der personellen und räumlichen Ausstattung, der Qualitätskontrolle sowie der Finanzierung der Dienste. Die Refinanzierung gegenüber dem Träger erfolgt vollständig auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarung. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.

Inklusionsbetriebe: Das tatsächliche Aufkommen an Neuanträgen bezüglich Leistungen an Träger von Integrationsprojekten rechtfertigt nicht den administrativen, fachlichen und technischen Aufwand der Entwicklung einer spezifizierten Antragsstrecke.

Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen: Das Integrationsamt entwickelt pro Kalenderjahr ein Schulungsprogramm mit Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen, welches sich vornehmlich an die betrieblichen Beauftragten und Funktionsträger wendet. Interessierte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger melden sich in Absprache mit ihren Arbeitgebenden schriftlich unmittelbar zu den Schulungen an. Ein Antragsgeschehen findet nicht statt.

Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung: Die Leistungserbringung erfolgt nicht gegenüber den behinderten Menschen, sondern als Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Budgetleistungen des Budgets für Arbeit/des Budgets für Ausbildung bewilligen und zur Auszahlung bringen. Eine Übersicht der erfolgten Bewilligungen wird gebündelt für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres an das Inklusionsamt übersandt. Die Erstattung erfolgt nicht anteilig einzelfallbezogen, sondern in Gesamtsumme gegenüber der jeweiligen Gebietskörperschaft. Ein eigentliches Antragsgeschehen erfolgt nicht.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 314 Inklusionsamt

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar
 

E-Mail-Adresse: poststelle@tlvwa.thueringen.de

Voraussetzungen

  • Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden

oder

  • Sie sind Arbeitgeber und möchten schwerbehinderte Beschäftigte unterstützen

oder

  • Bieten als Träger von Integrationsbetrieben und -fachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
  • Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorliegender Antrag
  • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
  • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
  • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
  • Ggfs. Kostenvoranschläge

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist grundsätzlich vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

- Online Dienst vorhanden

- Formloser Antrag möglich 

- Formulare auf der Internetsete des TLVwA:

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesverwaltungsamt