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Mitfahrzentrale - Anzeige
[Nr.99050012104000 ]
Volltext
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als »stehendes Gewerbe« anzeigen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
- bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal