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Leistungen & Lebenslagen

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Mitfahrzentrale - Anzeige
[Nr.99050012104000 ]

Volltext

Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als »stehendes Gewerbe« anzeigen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal