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Leistungen & Lebenslagen

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Tiere: Zucht, Haltung und Handel erlauben
[Nr.99110003000000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:

  • Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere
  • Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
  • Schaustellung von Tieren
  • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
  • Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Verkauf (Abgabe gegen Entgelt) nach Deutschland verbringen
  • Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten

Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie

  • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
  • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung halten und zur Schau stellen
  • Hunde für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
  • Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen bzw. diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung vermitteln
  • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen

Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Identitätsnachweis
  • Angaben mit Unterschrift des Antragstellers über:
    • Name und Anschrift der für die Tätigkeit verantwortlichen Person,
    • Art der betroffenen Tiere mit voraussichtlicher Höchstzahl der Tiere, deren Aufnahme beabsichtigt ist,
    • Anschrift, Art und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind, gegebenenfalls Skizze oder Bauplan der Betriebsräume
  • Nachweise über die erforderliche Sachkunde (beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises)

Tipp: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Erlaubnis ist derzeit ein Gebührenrahmen von 27 bis 230 EUR (Verfahrenskosten, Zustellungsgebühr, gegebenenfalls weitere Auslagen) festgelegt.

Hinweis: Die zugrunde liegende Verwaltungskostenordnung wird zurzeit überarbeitet.