Ordnungswidrigkeit - Anzeige
[Nr.99089003034000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Zeuge/ Zeugin einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, z.B. eines Verkehrsverstoßes, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle oder auch der Polizei melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.
Die Anzeige kann schriftlich, per Email, Fax oder auch einfach telefonisch erfolgen. Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert. Es ist aber hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben, damit Sie als Zeuge benannt werden können. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle bzw. an die zuständige Bußgeldstelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Tat eine Straftat ist, so gibt die Verwaltungsbehörde die Sache an die Staatsanwaltschaft ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wer zeigt an? (Name, Vorname, Anschrift und Erreichbarkeit des Anzeigeerstatters)
- Was wird angezeigt? (möglichst konkret geschilderter Tathergang einschließlich Tatzeit u. -ort)
- Wer hat etwas getan ?
- Gibt es weitere Zeugen oder Beweismittel (z.B. Foto) ?
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen Ihnen keine Kosten.