Aufzeichnungen zu einem Tierversuch auf Verlangen vorlegen
[Nr.99110089261000 ]
Urheber
Volltext
Für die Durchführung eines Tierversuches müssen Sie bestimmte Auflagen beachten. Dazu gehört auch auf Verlangen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Unterlagen zu dem Versuch vorzulegen.
Die Aufforderungen, dem TLV Unterlagen zu einem Tierversuch vorzulegen, können Sie u.a. bereits mit dem Genehmigungsbescheid des Versuchsvorhabens (Zwischenbericht / Abschlussbericht), im Verlauf des Versuches durch Tierversuchsänderungsbescheide oder im Rahmen von Verwaltungsanhörungen sowie nach Abschluss des Tierversuchs erhalten.
Verfahrensablauf
Die angeforderten Unterlagen können Sie online unter folgendem Link oder formlos per Post einreichen.
Der Ablauf des Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:
- Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Das TLV prüft die Unterlagen.
- Wenn erforderlich und zweckdienlich, erhalten Sie Rückfragen oder eine Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Berichte und Stellungnahmen sollen von Versuchsleiter und dessen Stellvertreter gezeichnet und nach Kenntnisnahme durch den Tierschutzbeauftragten im TLV eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Informationen zur Art und Form der Unterlagen erhalten Sie mit der jeweiligen Anforderung.
Bearbeitungsdauer
- 2 Woche(n) — 5 Jahr(e)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz