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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
[Nr.99107008011000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Teilen Sie bitte alle Änderungen mit. Alles was Auswirkungen auf Ihre Beitragspflicht hat ist wichtig:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise
  • neue Zweitwohnung.

Verfahrensablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular mitteilen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
  • Es haben sich Änderungen ergeben.

Kosten

  • Beitrag: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Staatskanzlei