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Fahrerlaubnisbehörde

Fahrerlaubnisbehörde

Allgemeine Hinweis

Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde. Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Ilm-Kreises ist örtlich für all jene zuständig, die Ihren Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis haben.

Die Fahrerlaubnis ist - je nach Fahrzeug - in Klassen unterteilt. Eine Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen und weitere Informationen rund um die Fahrerlaubnis finden Sie hier.

Im Ilm-Kreis befindet sich die zuständige Behörde (die Fahrerlaubnisbehörde) im Verkehrsamt, Ichtershäuser Straße 31 in Arnstadt. Hier erfolgt die Antragsannahme zu den Sprechzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung. 

Sprechzeiten

Die Fahrerlaubnisbehörde in Arnstadt ist für den Publikumsverkehr wie folgt geöffnet:         

Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag:
8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

An Schließtagen des Landratsamtes kann von den hier angegebenen Öffnungszeiten abgewichen werden. Über Schließtage informieren Sie sich bitte unter Veröffentlichungen.

Anträge für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug werden nur in der Hauptstelle in Arnstadt nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Hierzu vereinbaren Sie bitte unter vka@ilm-kreis.de einen Termin.

Ab 10.11.2025 wird das Angebot der Fahrerlaubnisbehörde im Bereich des Bürgerservices in Ilmenau, Krankenhausstraße 12a (Außenstelle der Fahrerlaubnisbehörde), um alle Leistungen aus dem Fachbereich Fahrerlaubnis erweitert. Hier ist die Antragstellung nur mit Online-Terminvereinbarung möglich.

Zur Terminvergabe

Führerscheinauskunft

Unter folgendem Link erhalten Sie Auskunft, ob Ihr Führerschein zur Abholung bereit ist:

Führerschein - Auskunft

Telefon

Unsere Mitarbeiter an den Schalterplätzen in Arnstadt beraten Sie gern, wenn nötig auch telefonisch unter folgenden Rufnummern:
03628 738-820, 738-824, 738-825 und 738-828.

Die Mitarbeiter in Ilmenau sind unter den Telefonnummern 03677 657-826 oder 03677 657-827 erreichbar.

Bei Neuerteilung nach Entzug bzw. Versagung der Fahrerlaubnis erhalten Sie Auskunft unter 03628  738-821, 738-822 sowie 738-823.

Pflichtumtausch

Der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtumtausch beginnt im Jahr 2021. Der Umtausch der Führerscheindokumente ist zeitlich gestaffelt und beginnt mit den ausgestellten „Papierführerscheinen“. Diese werden gestaffelt nach den Geburtsjahren getauscht. Im Anschluss werden die ausgestellten und nicht zeitlich befristeten EU-Kartenführerscheine nach Ausstellungsjahr getauscht. Der Pflichtumtausch soll bis zum 19.01.2033 abgeschlossen sein und jeder Fahrerlaubnisinhaber in Besitz eines zeitlich befristeten EU-Kartenführerscheines sein.

Die Staffelung des Umtausches erfolgt nach unten angegebener Tabelle:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Vor 1953 bis zum 19.01.2033
1953-1958 bis zum 19.01.2022
1959-1964 bis zum 19.01.2023
1965-1970 bis zum 19.01.2024
1971 oder später bis zum 19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr des EU-Kartenführerscheines

1999-2001 bis zum 19.01.2026
2002-2004 bis zum 19.01.2027
2005-2007 bis zum 19.01.2028
2008 bis zum 19.01.2029
2009 bis zum 19.01.2030
2010 bis zum 19.01.2031
2011 bis zum 19.01.2032
2012-18.01.2013 bis zum 19.01.2033

Sie sind vor dem 01.01.1953 geboren? Somit müssen Sie Ihren Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen.

Nach Ablauf der o.g. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig.

Hinweis: Besonders bei Umschreibungen von Fahrerlaubnissen in Papierform (Ausstellung vor dem 01.01.1999), welche nicht in Ilmenau oder Arnstadt ausgestellt worden sind, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Unter Vorlage des Personaldokumentes und des aktuellen Führerscheines wird diese auch von unseren Mitarbeitern angefordert.

Notwendige Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich und bitten folgenden Hinweis zu beachten:

Hinweis: Bei Bewerbern von Anträgen zum begleiteten Fahren mit 17 Jahren sowie bei Anträgen im Rahmen der Berufsausbildung, wenn der Bewerber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die Zustimmung beider Eltern / Erziehungsberechtigten in Form von Unterschriften erforderlich. Wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, wird das Urteil oder aktuelles Negativattest (nicht älter als eine Woche) vom Jugendamt benötigt.

Bei Antragstellung ist immer ein biometrisches Passfoto in Papierform mitzubringen.

Notwendige Unterlagen für die Ersterteilung von Führerscheinen

Notwendige Unterlagen für die Erteilung von Führerscheinen im Rahmen «Begleitetes Fahren mit 17 Jahren«

Notwendige Unterlagen für die Erweiterung von Führerscheinen

Notwendige Unterlagen für die Ersatzausstellung von Führerscheinen

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines EU-Kartenführerscheines auf Grund Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts

Notwendige Unterlagen für die Verlängerung von Führerscheinen aufgrund einer zeitlichen / altersmäßigen Befristung

Notwendige Unterlagen für die Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95)

Notwendige Unterlagen für die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Notwendige Unterlagen für die Eintragung Schlüsselzahl 96 und 196

Notwendige Unterlagen für die Ausstellung einer Kontrollgerätekarte (Fahrerkarte)

Notwendige Unterlagen für den Umtausch von Führerscheinen aus Mitgliedstaaten der EU und der Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Notwendige Unterlagen für die Erteilung eines Führerscheines aufgrund einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum

Notwendige Unterlagen für die Neuerteilung von Führerscheinen nach vorangegangenem Entzug oder Versagung bzw. Verzicht

Notwendige Unterlagen für die Ausstellung von Internationalen Führerscheinen auf Grundlage des EU-Kartenführerscheines

Notwendige Unterlagen für die Ersterteilung / Verlängerung von Fahrgastbeförderungsscheinen auf Grundlage des EU-Kartenführerscheines

Downloads

Antragsformulare sowie Änderungsmitteilung finden Sie unter Downloads.