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15.09.2023

Ilm-Kreis informiert zu Sozialleistungen für Flüchtlinge

„Die Situation im Ilm-Kreis ist nach wie vor angespannt. Die Arbeitsbelastung in der Ausländerbehörde und in den Sozialbehörden des Ilm-Kreises ist auch anderthalb Jahre nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine hoch. Bis Ende 2023 sind allein für die Verlängerung der Flüchtlinge aus der Ukraine ca. 3000 Vorsprachetermine zu realisieren“, sagt Landrätin Petra Enders und verweist darauf, dass es weiterhin an Wohnungen mangelt, sowohl für Flüchtlinge, als auch für die Menschen der Region, die auf sozial verträglichen Wohnraum angewiesen sind. 

„Aktuell sind 2406 ukrainische Flüchtlinge im Ilm-Kreis registriert, 1574 davon halten sich im Landkreis auf. Insgesamt leben 2394 Flüchtlinge im Ilm-Kreis. Für diese Flüchtlinge wurde Wohnraum bereitgestellt, sie erhalten finanzielle Unterstützung, ärztliche Versorgung, Kinderbetreuung. Für Kinder wird der Schulbesuch ermöglicht, darüber hinaus erfolgen Leistungen zur Integration, beispielsweise werden Sprachkurse finanziert. Leistungen, die es ihnen ermöglichen sollen, im Ilm-Kreis Fuß zu fassen und die Schrecken des Krieges hinter sich zu lassen. In den vergangenen Wochen sind in der Ausländerbehörde jedoch Unregelmäßigkeiten aufgefallen, die bei einigen Flüchtlingen den Verdacht nahelegen, dass soziale Leistungen erschlichen wurden“, so Landrätin Petra Enders.

Insgesamt wurden bisher 150 Personen überprüft.  Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen und werden weiter fortgesetzt. Bei den 150 Personen wurden 52 Personen festgestellt, die bereits in einem anderen EU Staat registriert wurden. Davon wurde in 23 Fällen die bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis eingezogen. Des Weiteren wurde eine Person mit doppelter Staatsbürgerschaft in der EU festgestellt. Mit einer EU-Staatsbürgerschaft besteht jedoch kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG.

Bei 26 Personen werden gegenwärtig weitere Prüfungen vorgenommen, auch in Form von Befragungen, die, wenn notwendig, auch in ukrainischer Sprache geführt werden, um sicherzustellen, dass es keine Verständigungsprobleme gibt.

Ca. 20 Personen die bereits bei Antragstellung auf die Registrierung in einem anderen EU Staat hingewiesen wurden, erhielten keine Aufenthaltserlaubnis, diese Personen haben den Ilm-Kreis freiwillig verlassen. Einzelne Personen, die durch die Ausländerbehörde zur Klärung der doppelten Registrierung eingeladen wurden, haben den Termin nicht wahrgenommen und den Ilm-Kreis verlassen.

Das Landesverwaltungsamt wurde umgehend über die Vorkommnisse informiert und die Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eingeleitet. Aktuell laufen diverse Verfahren zum Entzug der bereits erteilten Aufenthaltstitel. Sozialamt und Jobcenter haben in den betreffenden Fällen die Leistungen eingestellt und eine Rückforderung der ungerechtfertigt erhaltenen Leistungen eingeleitet. Bereits bezogene Wohnungen müssen umgehend geräumt werden.

Gegen Personen, denen der Sozialbetrug nachgewiesen wurde, werden Strafverfahren wegen Sozialbetrug und Verstoß gegen das Ausländergesetz eingeleitet. Erschlichen wurden Leistungen für Unterkunft, medizinische Versorgung, Bürgergeld nach SGB II bzw. XII, Integrationsmaßnahmen sowie die Kosten für die Erstausstattung von Wohnungen.

„Um weitere Fälle von Sozialbetrug in der Zukunft auszuschließen, wurde im Landratsamt eine Task-Force gebildet, in der das Sozialamt, die Ausländerbehörde, das Jobcenter und das Rechtsamt eng zusammenarbeiten“, so Landrätin Petra Enders. Neuankömmlinge werden über eine zentrale Datenbank hinsichtlich einer doppelten Registrierung bei der Einreise geprüft. Wird eine doppelte Registrierung festgestellt, wird ein Verfahren zur Ablehnung des Aufenthaltstitels eingeleitet. Über Jobcenter und Sozialamt erfolgen in diesen Fällen keine Leistungen.

Wird der Entzug der Aufenthaltserlaubnis rechtskräftig, bzw. erfolgt aus den genannten Gründen eine freiwillige Ausreise, wird durch die Ausländerbehörde ein entsprechender Vermerk erfasst. Sollte es durch diese Personen einen Versuch geben, sich in einer anderen Ausländerbehörde anzumelden, erfährt diese ABH spätestens im Rahmen der vorgeschriebenen Datenaustauschverfahren von der doppelten Registrierung.

„Das Verfahren bindet erhebliche personelle Kapazitäten, sowohl in der Ausländerbehörde als auch bei Sozialbehörden. Dieser Aufwand ist aus unserer Sicht jedoch gerechtfertigt, da nicht hingenommen werden kann, dass Sozialleistungen und damit Steuergelder erschlichen werden“, betont Landrätin Petra Enders. Hier geht es zur Berichterstattung: 

mdr Thüringenjournal

Freies Wort

Thüringer Allgemeine

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin