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15.11.2023

Information zu den Hortgebühren für das Schuljahr 2023/2024

Die Hortanträge für das aktuelle Schuljahr befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Beachten Sie bitte, dass nach Versand der Bescheide die Gebühren für die bereits vergangenen Monate (ab August 2023) fällig werden. 

Für alle Gebührenschuldner (Eltern, Pflegepersonen etc.), die bereits ein Personenkonto für die Hortgebühren be-sitzen, besteht die Möglichkeit, in den abbuchungsfreien Monaten den im Vorjahr festgesetzten Monatsbeitrag (oder einen beliebigen Betrag) fortlaufend auf das ihnen bekannte Konto des Landratsamtes einzuzahlen. Die Personenkontonummer ist hier-bei zwingend als Verwendungszweck anzugeben.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin