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Gebühren
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Anzeige oder Antrag?

Sie möchten eine Lotterie oder Ausspielung veranstalten?

  • mit einem Spielkapital bis 20.000 Euro
  • mit einem Spielkapital über 20.000 Euro

Eine Lotterie oder Ausspielung mit einem Spielkapital bis 20.000 Euro und / oder welche sich nicht über das Gebiet des Ilm-Kreises hinaus erstreckt, muss angezeigt werden.

Eine Lotterie oder Ausspielung mit einem Spielkapital über 20.000 Euro muss beim Landratsamt Ilm-Kreis beantragt werden.

Eine Lotterie, die sich über das Gebiet des Ilm-Kreises hinaus erstreckt und / oder eine Lotterie, bei der das Spielkapital den Betrag von 40.000 Euro übersteigt, muss beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt werden.

Zuständigkeiten für Lotterie und Ausspielung auf dem Gebiet des Ilm-Kreises

Telefon: 03628 738-562
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Raum: 24
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Gebühren

  • Die Bestätigung der Anzeige einer Lotterie / Ausspielung ist gebührenfrei.
  • Eine Genehmigung (Erlaubnis) einer beantragten Lotterie ist gebührenpflichtig.
    Die Gebühren für die Durchführung von Lotterien auf dem Gebiet des Ilm-Kreises betragen 0,1 vom Hundert des Gesamtpreises der Lose, mindestens jedoch 10 Euro (§ 7 Abs. 2 ThürLottStVAG).

gesetzliche Grundlagen

 

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