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Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeugs

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • zugeteilte, amtliche Kennzeichen
    • kann vor Ort ausgefüllt werden
  • evtl. Verwertungsnachweis (wird bei der Verschrottung vom amtlich anerkannten Verwertungsbetrieb ausgestellt). Bei einer nachträglichen Vorlage des Verwertungsnachweises sind die originalen Fahrzeugpapiere mit vorzulegen.

Hinweis: Sollte das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung verwendet werden, so muss nach bei Außerbetriebsetzung eine Reservierung erfolgen, da das Kennzeichen ansonsten gelöscht wird. Die Reservierungszeit beträgt seit dem 01.11.2012 einheitlich 12 Monate.

Gebühren: 16,80 Euro - 19,40 Euro

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