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Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges innerhalb des Ilm-Kreises

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • ggf. amtliche Kennzeichen (wenn das Fahrzeug umgekennzeichnet werden soll)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
  • elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren: 27,40 Euro - 56,80 Euro

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