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Zulassung eines importierten Fahrzeugs aus Nicht-EU-Staaten

Erforderliche Unterlagen:

  • ausländische Fahrzeugpapiere, evtl. vorhandene amtliche Kennzeichen
  • evtl. unbrauchbare oder entwertete Fahrzeugpapiere nach deutschem Recht
  • evtl. Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Vollabnahme) oder eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Papier
  • evtl. Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • bei Neufahrzeugen: Rechnung oder Kaufvertrag des Händlers (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung / Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt) sowie Hersteller- bzw. Händlerbescheinigung, dass für das Fahrzeug bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt worden ist
  • evtl. erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, sofern das Fahrzeug nicht der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
  • elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren: 39,50 Euro - 117,80 Euro

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