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Änderung des amtlichen Kennzeichens auf Grund Diebstahl oder Verlust des Kennzeichens

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • wenn nur 1 Kennzeichen bei  mehrspurigen Fahrzeugen gestohlen / verloren wurde, muss das noch vorhandene amtliche Kennzeichen vorgelegt werden
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
  • Bescheinigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei oder Erklärung an Eides statt über den Verlust
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte nur bei vorheriger Diebstahlanzeige bei der Polizei: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Hinweis: Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter sowie dem tatsächlichen Nutzer des Fahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses oder vom nachgewiesenen Eigentümer (Kaufvertrag) persönlich abgegeben werden. Dies ist nur direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich. Eine einfache, schriftliche Erklärung des Antragstellers bzw. Halters reicht hierzu nicht aus.

Gebühren: 31,20 Euro - 83,00 Euro

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