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Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO für ein zulassungsfreies Fahrzeug

Erforderliche Unterlagen:

  • Rechnung oder Kaufvertrag des Händlers (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung / Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt) sowie Hersteller- bzw. Händlerbescheinigung, dass für das Fahrzeug bisher keine Fahrzeugpapiere / Betriebserlaubnis ausgestellt worden
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten)
  • Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • evtl. erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, sofern das Fahrzeug nicht der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte nur bei vorheriger Diebstahlanzeige bei der Polizei: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren: 65,30 Euro - 98,60 Euro

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