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Zulassung eines aus der EU importierten Gebrauchtfahrzeugs
Erforderliche Unterlagen:
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ausländische Fahrzeugpapiere, evtl. vorhandene amtliche Kennzeichen
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Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
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evtl. unbrauchbare oder entwertete Fahrzeugpapiere nach deutschem Recht
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Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Begutachtung zur Erlangung der Betriebserlaubnis) oder eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Papier
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evtl. erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, sofern das Fahrzeug nicht der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht
- evtl. Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
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bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
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elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
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Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 97 kB)
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
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bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 39,50 Euro - 117,80 Euro