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Netzwerk- und Koordinierungsstelle Kinderschutz /Frühe Hilfen

Telefon: 03628 738-605
Raum: 503
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Telefon: 03628 738-606
E-Mail: jugendamt@ilm-kreis.de
Raum: 503
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Kinderschutz geht alle an! Für viele Berufsgruppen und Institutionen, die täglich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, besteht sogar eine besondere, gesetzlich verankerte Verantwortung (siehe § 8a SGB VIII, § 55 ThürSchG, BKSchG). Dabei geht es darum, Gefährdung von Kindern und Jugendlichen rechtzeitig wahrzunehmen. Es geht auch darum, ressortübergreifend notwendige und geeignete Hilfen für Familien und betroffene Kinder bereitzustellen. Dabei spielen Vernetzung und Kooperation gerade auch über Berufs- und Institutionengrenzen hinweg sowie Bündelung unterschiedlicher Kräfte, Ideen und Engagements eine für den Erfolg von Hilfe entscheidende Rolle. Besonders beim Kinderschutz steht Prävention im Vordergrund. Ziel ist es, Familien so früh wie möglich zu erreichen und zu unterstützen sowie Kinder auch außerhalb des familiären Umfeldes ihrem Bedarf entsprechend zu fördern.

Die Aufgabe der Netzwerk- und Koordinierungsstelle Kinderschutz / Frühe Hilfen im Jugendamt ist es, Kontakt zu den verschiedenen Akteuren im Kinderschutz sowie im Bereich der Frühen Hilfen herzustellen, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu organisieren und darüber hinaus auch zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für dieses Thema beizutragen.

Aufgaben der Netzwerk- und Koordinierungsstelle Kinderschutz:

Organisation und Koordination des Netzwerkes "Kinderschutz/Frühe Hilfen" im Ilm-Kreis

  • Organisation von Fortbildungen, Fachtagen, Netzwerkkonferenzen mit den Zielen: Erhöhung der Handlungssicherheit der Fachkräfte im Umgang mit Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung, Förderung von präventiven Ansätzen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen, Sensibilisierung für das Thema "Kinderschutz" 
  • Anregung und Ausbau und institutionelle Verankerung von professions- und institutionsübergreifenden Kooperationsbeziehungen

Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen im Kinder- und Jugendschutz

  • bei Anfragen zum Verfahren nach § 8a SGB III sowie fallübergreifende Fragen bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages
  • "insoweit erfahrene Fachkraft" nach § 8a SGB VIII bzw. § 55 ThürSchG

Ansprechpartnerin im Bereich "Frühe Hilfen"

  • Redaktion der Elternratgeberbroschüre "Schwanger - und nun? Eltern sein - was tun?"
  • Organisation und Koordination der "Mütter/Väter-Beratung"

Organisation und Koordination der präventiv ausgerichteten Projekte

Öffentlichkeitsarbeit und Vertretung des Jugendamtes in Sachen Kinderschutz und Frühe Hilfen in weiteren Gremien und Netzwerken