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Untere Denkmalschutzbehörde des Ilm-Kreises

Telefon: 03628 738-470
E-Mail: s.marx@ilm-kreis.de
Raum: 282
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Telefon: 03628 738-472
E-Mail: h.hansemann@ilm-kreis.de
Raum: 281
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Bei der Instandsetzung bzw. Sanierung von Kulturdenkmalen sind die Bestimmungen des Thüringer Denkmalschutzgesetzes (ThDSchG) einzuhalten. Im Landratsamt Ilm-Kreis sind dafür die Sachbearbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSB) zuständig.

Außerdem besteht die Möglichkeit, bei der UDSB Landes-Fördermittel zu beantragen und Anträge auf Steuervergünstigungen zu stellen.

Aufgabenbereiche der Unteren Denkmalschutzbehörde:

Beratung von Denkmaleigentümern (Hinweise für Denkmaleigentümer)

Prüfung von Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und Erteilung entsprechender Bescheide bzw. Zustimmungen einschließlich der Prüfung der Einhaltung erteilter Auflagen

Bearbeitung und Weiterleitung von Förderanträgen bzw. Anträgen auf Steuerermäßigung an das Land Thüringen

Fördermittel auf dem Gebiet des Denkmalschutzes im Ilm-Kreis

Denkmalpreis des Ilm-Kreises

Tag des offenen Denkmals