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Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie)

Am 6. Januar 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen des Europäischen Parlamentes und des Rates in Kraft getreten und löste damit die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab.

Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013.

Der Freistaat Thüringen hat einen Überwachungsplan entwickelt, auf dessen Grundlage die Kreise und kreisfreien Städte ihr Überwachungsprogramm zu erstellen haben und dieses im Internet veröffentlichen müssen. Das Überwachungsprogramm des Landkreises Ilm-Kreis wird durch insgesamt 5 Anlagen ergänzt. Die Dokumente werden nachfolgend zur Verfügung gestellt. Die nach der Überwachung anzufertigenden Überwachungsberichte werden der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang von Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der durchgeführten Überwachung zugänglich gemacht.