Wo endet die Versammlungsfreiheit? 05.10.2018
Wo endet die Versammlungsfreiheit?
Landrätin Petra Enders fordert, dass das Bundesverfassungsgericht endlich rechtliche Klarheit in Bezug auf Rechtsrock-Konzerte in Deutschland schaffen kann. "Ich stehe oft ohnmächtig vor der Herausforderung, solch Demokratie gefährdende Veranstaltungen im Landkreis zu verhindern. Als Versammlungsbehörde müssen wir mit Krücken arbeiten, um überhaupt etwas erreichen zu können", beschreibt sie als Verwaltungverantwortliche den "Kampf gegen Windmühlen".
Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat in der Nacht zum 5. Oktober entschieden, dass das Rechtsrockkonzert in Magdala, zu dem mehr als 6000 Besucher auch aus der rechten Szene erwartet werden und dem Verfassungsschutz bekannte Rechtsrock-Bands und -Sänger auftreten, mit nur einer Auflage, den Lärmschutz betreffend, am Wochenende stattfinden darf. Darauf reagiert Landrätin Petra Enders empört. Denn wieder wurde der "schwarze Peter" in die Schuhe der Versammlungsbehörden geschoben. Zu kurzfristig seien die Unterlagen beim Gericht eingegangen, um eine ausreichende Prüfung gewährleisten zu können. Im Sinne des Versammlungsrechts, durch das Grundgesetz geschützt, erteilte das Gericht deswegen die Erlaubnis für die Veranstaltung.
Landrätin Petra Enders stellt sich explizit hinter das Grundgesetz als Basis des demokratischen Zusammenlebens in Deutschland. Dass in Thüringen Veranstaltungen stattfinden können, die dieses Grundgesetz in Teilen mit Füßen treten und angreifen, verärgere zurecht die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Doch als Versammlungsbehörde sind den Kommunen die Hände gebunden. Sie wahrt die Gesetzmäßigkeiten einer solchen Anmeldung und haben die Aufgabe, das Versammlungsrecht zu schützen.
Versammlungen können sehr kurzfristig, sogar am selben Tag, in einer Behörde angemeldet werden. Es ist Aufgabe und Pflicht der Versammlungsbehörde, alle dafür wichtigen Informationen einzuholen. Dies betrifft vor allem Vorgaben zum Lärmschutz, Emissionsschutz, Naturschutz, Jugendschutz, Sicherheit und Ordnung. Die Informationen werden auch vom Verfassungsschutz und der Polizei zugearbeitet.
"In oft kürzester Zeit eine umfassende und für die Thüringer Gerichte ausreichende Sachlage darzustellen, kann kaum gelingen. Und wir schützen die Versammlungsfreiheit nicht auf Grundlage von Mutmaßungen", erklärt Petra Enders. Sie stellt sich klar hinter die Arbeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und denen in den betroffenen Kommunen sowie vieler Institutionen, die Informationen zuarbeiten.
Was in Sachsen und Sachsen-Anhalt mit strengen Auflagen und Gerichten oft verhindert werden kann, wird in Thüringen aber genehmigt. Auch der Innenminister Georg Maier scheiterte mit der Einbringung eines schärferen Versammlungsrechtes in diesem Jahr. Dabei orientieren sich Thüringer Gerichte an Entscheidungen auf Bundesebene. Beim Bundesverfassungsgericht wurde aber ein Urteil, das Rechtsklarheit zu Rechtsrock-Konzerten schafft, noch nicht gefasst.
"Es ist an der Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht hier endlich Klarheit schafft und dafür alle Schritte in die Wege geleitet werden. Nur so können Gerichte und Kommunen in den Ländern gegen solche Konzerte vorgehen, die meiner Meinung nach nichts mit Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz zu tun haben. Dort werden Eintrittsgelder erhoben und mehrheitlich mit Merchandise und Verkaufsständen Umsätze für die rechte Szene gemacht."
V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin