Betreuungsbehörde
Sprechzeiten:
Dienstag:
8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 14:30 UhrBitte beachten Sie, dass außerhalb der Sprechzeiten persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind.
Information zur Leistung:
- Sachverhaltsermittlung im Rahmen der Betreuungsgerichthilfe
- Beratung zum Betreuungsrecht
- Beratung und Information zu Vorsorgeverfügungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)
- Öffentliche Beglaubigung von Vollmachten und Betreuungsverfügungen
Die Betreuungsbehörde arbeitet auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und des Gesetzes über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz - BtBG).
Rechtliche Betreuung:
Kann eine volljährige Person ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen.
Die Bestellung eines Betreuers ist nachrangig zu allen anderen Formen der Hilfe (Unterstützung durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn, Beratungsstellen, Soziale Dienste etc.), wenn durch sie die Interessen einer betroffenen Person genauso gut wie durch einen Betreuer wahrgenommen werden können.
Eine gerichtlich angeordnete Betreuung kann durch eine Vollmachtserteilung vermieden werden.
Ehepartner oder Angehörige können sich nicht automatisch rechtlich vertreten. Sorgen Sie daher rechtszeitig vor.
Unsere Empfehlung:
Wer seine persönlichen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse für den Fall seiner späteren Hilfsbedürftigkeit möglichst umfassend und rechtzeitig absichern möchte, ist gut beraten, wenn er diese bereits in "gesunden Tagen" festlegt. Dies kann geschehen durch
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Vorsorgevollmacht (PDF, 248 kB)
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
NEU: Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB)
Vorsorgeverfügungen
Weiterführende Links auf die Seiten des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (Betreuungsrecht) bzw. das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Patientenverfügung):
Textbausteine für eine Patientenverfügung
Links zu den Formularen im Betreuungsrecht
Antrag / Anregung zur Errichtung einer Betreuung:
Zuständig für die Stadt Arnstadt, die Gemeinden Amt Wachsenburg, Stadtilm, die Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und die Stadt Plaue der Verwaltungsgemeinaschaft Geratal/Plaue
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Errichtung einer Betreuung (an: Amtsgericht Arnstadt) (PDF, 37 kB)
Zuständig für die Städte Ilmenau und Großbreitenbach, und die Gemeinden Angelroda, Elgersburg und Martinroda der Verwaltungsgemeinschaft Geratal
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Errichtung einer Betreuung (an: Amtsgericht Arnstadt, Zweigstelle Ilmenau) (PDF, 37 kB)