Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der unteren Immissionsschutzbehörde vom 28.04.26
Genehmigung Windenergieanlagen am Standort Großliebringen
Das Landratsamt Ilm-Kreis macht gemäß § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) die Entscheidung über den Antrag der enerlogo GmbH & Co. KG, Herrnwinden 3 in 91541 Rothenburg o.d. Tauber auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bekannt:
Auf den o.g. Antrag erging folgender
Genehmigungsbescheid 27.1/24 (PDF, 1.6 MB)
Die enerlogo GmbH & Co. KG, Herrnwinden 3 in 91541 Rothenburg o.d. Tauber, erhält die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BlmSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) nach Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV) am Standort Großliebringen. Die Genehmigung ergeht nach Maßgabe der in Ziffer II. festgelegten Inhaltsbestimmungen sowie der in Ziffer llI. festgesetzten Nebenbestimmungen. Bestandteil der Genehmigung sind des Weiteren die dem Antrag beigefügten Antragsunterlagen.
Für die hier genehmigten Einzelanlagen gilt:
| WEA GRL1 | Typ VESTAS V-172 | ||
| Nabenhöhe 175 m | |||
| Rotordurchmesser 172 m | |||
| Gesamthöhe 261 m | |||
| Leistung 7,2 MW | |||
| Gemarkung Großliebringen | Flur 4, Flurstück 213 | ||
| Koordinaten im System WGS 84: | 50° 45’ 34,3944’’ N | 11° 06’ 15,2712’’ E | |
| UTM-Koordinaten ETRS 89, Z32: | 32648409 Ost | 5625198 Nord |
| WEA GRL2 | Typ VESTAS V-172 | ||
| Nabenhöhe 175 m | |||
| Rotordurchmesser 172 m | |||
| Gesamthöhe 261 m | |||
| Leistung 7,2 MW | |||
| Gemarkung Großliebringen | Flur 4, Flurstück 209/182 | ||
| Koordinaten im System WGS 84: | 50°45’42,804’’ N | 11°05’59,568’’ E | |
| UTM-Koordinaten ETRS 89, Z32: | 32648094 Ost | 5625449 Nord |
| WEA GRL3 | Typ VESTAS V-172 | ||
| Nabenhöhe 175 m | |||
| Rotordurchmesser 172 m | |||
| Gesamthöhe 261 m | |||
| Leistung 7,2 MW | |||
| Gemarkung Großliebringen | Flur 5, Flurstück 202/3 | ||
| Koordinaten im System WGS 84: | 50°45’52,3296’’ N | 11°06’15,2568’’ E | |
| UTM-Koordinaten ETRS 89, Z32: | 32648393 Ost | 5625752 Nord |
| WEA GRL6 | Typ VESTAS V136 | ||
| Nabenhöhe 166 m | |||
| Rotordurchmesser 136 m | |||
| Gesamthöhe 234 m | |||
| Leistung 4,2 MW | |||
| Gemarkung Großliebringen | Flur 5, Flurstück 209 | ||
| Koordinaten im System WGS 84: | 50°45’47,5884’’ N | 11°06’50,1192’’ E | |
| UTM-Koordinaten ETRS 89, Z32: | 32649080 Ost | 5625625 Nord |
Nebenbestimmungen
Zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen enthält die Genehmigung u.a. Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz sowie zu arbeitsschutz-, bau-, brandschutz-, bodenschutz-, naturschutz-, abfall- und luftverkehrsrechtlichen Belangen. Zudem wurden die Anforderungen des Landesamtes für Landwirtschaft und ländlichen Raum, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation berücksichtigt.
Hinweise gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 S. 2 und 3 BImSchG
Die Genehmigung wurde am 02.04.2026 durch das Landratsamt Ilm-Kreis erteilt. Die Genehmigung und deren Begründung sind in der Zeit vom
28.04.2026 bis einschließlich 12.05.2026
und auf dieser Webseite:
Genehmigungsbescheid 27.1/24 (PDF, 1.6 MB)
zugänglich.
Da der Antragsteller einer Veröffentlichung der Unterlagen im Internet nicht zugestimmt hat, sowie als Alternative zur Auslegung im Internet als leicht zu erreichender Zugang, können die Genehmigung und deren Begründung sowie die darin in Bezug genommenen Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 8 S. 5 und 6 BImSchG im genannten Zeitraum im Landratsamt Ilm-Kreis, Umweltamt (Untere Immissionsschutzbehörde), Dr.-Bonnet-Weg 1, Zimmer 2.10 (Solarhaus), 99310 Arnstadt, während der Öffnungszeiten eingesehen werden:
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Dienstag |
08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
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Donnerstag |
08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 14:30 Uhr |
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(außer feiertags) |
Die Genehmigung und deren Begründung können beim Landratsamt Ilm-Kreis unter der Anschrift
Landratsamt Ilm-Kreis
Umweltamt
Untere Immissionsschutzbehörde
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse umweltamt@ilm-kreis.de
bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
Die Widerspruchsfrist beginnt am Tage nach dem Ende der Auslegungsfrist, also am 13.05.2026.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekannt gegeben, mit der Folge, dass die u.a. Widerspruchsfrist auch für diesen Personenkreis Anwendung findet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt erhoben werden.
Der Widerspruch eines Dritten gegen diesen Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen diesen Bescheid nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides beim Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar gestellt und begründet werden.
Hinweis: Die Einlegung des Widerspruchs mittels einfacher E-Mail genügt hingegen nicht den Anforderungen an die Schriftform und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Landratsamt Ilm-Kreis
Umweltamt
Genehmigungsbescheid 27.1/24 (PDF, 1.6 MB)
Bekanntmachung des Ordnungs- und Gewerbeamts vom 28.04.2026
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
| Name: | Ley |
| Vorname: | Frank |
| letzte bekannte Anschrift: | Mühlendamm 1, 99338 Plaue |
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Person ist unbekannt.
Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG).
Der vorgenannten natürlichen Person ist folgendes Dokument zuzustellen:
Zweitbescheid vom 31.03.2026, Aktenzeichen: 633.14/VA 2643 40 0062-100326-js
Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 1 ThürVwZVG i. V. m. § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch die o. g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landratsamt Ilm-Kreis
Ordnungs- und Gewerbeamt
Dienstgebäude Dr.-Bonnet-Weg 1, 99310 Arnstadt
Zimmer: 2.11
Öffnungszeiten:
dienstags: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 1 Abs. 1 ThürVwZVG i. V. m. § 10 Abs. 2 VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachungen der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Arnstadt, den 28.04.2026
gez. S. Heißner
Amtsleiterin Ordnungs- und Gewerbeamt
Bekanntmachung Veterinäramt- und Lebensmittelüberwachung vom 09.12.2025
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Ilm-Kreis hebt die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in folgenden Gebieten auf:
Teile des Stadtgebiets Arnstadt zzgl. des Ortsteils Rudisleben
Stadtgebiet Ilmenau zzgl. der Ortsteile Oberpörlitz, Unterpörlitz, Heyda und Bücheloh.
Die Aufhebung gilt ab dem 10.12.25.
Den Link zur Aufhebung finden sie hier:
Aufhebung Stallpflicht (PDF, 244 kB)
Bekanntmachung des Ordnungs- und Gewerbeamts vom 18.11.2025
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
| Name: | Ley |
| Vorname: | Frank |
| letzte bekannte Anschrift: | Mühlendamm 1, 99338 Plaue |
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Person ist unbekannt.
Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG).
Der vorgenannten natürlichen Person ist folgendes Dokument zuzustellen:
Zweitbescheid vom 04.11.2025, Aktenzeichen: 633.14/VA 2543 40 0244-201025-js
Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 1 ThürVwZVG i. V. m. § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch die o. g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landratsamt Ilm-Kreis
Ordnungs- und Gewerbeamt
Dienstgebäude Dr.-Bonnet-Weg 1, 99310 Arnstadt
Zimmer: 2.11
Öffnungszeiten:
dienstags: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 1 Abs. 1 ThürVwZVG i. V. m. § 10 Abs. 2 VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachungen der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Arnstadt, den 18.11.2025
gez. S. Heißner
Amtsleiterin Ordnungs- und Gewerbeamt
Bekanntmachung Veterinäramt - und Lebensmittelüberwachungsamt vom 11.11.2025
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Ilm-Kreis erlässt gegenüber den Haltern von Geflügel und von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln folgender Ortsteile eine Allgemeinverfügung zum Aufstallen Ihrer Bestände an Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögel:
Teile des Stadtgebiets Arnstadt zzgl. des Ortsteils Rudisleben
Stadtgebiet Ilmenau zzgl. der Ortsteile Oberpörlitz, Unterpörlitz, Heyda und Bücheloh.
Die Allgemeinverfügung gibt vor, wie die Aufstallung erfolgen muss, sie gilt ab dem 11.11.25.
Im Übrigen hier: Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung - Landkreis - Aufstallung --- Stand 2025-11-10
Bekanntmachung Veterinäramt - und Lebensmittelüberwachungsamt vom 10.11.2025
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Ilm-Kreis erlässt gegenüber allen Haltern von Geflügel und von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sowie allen Veranstaltern von Geflügelausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest (Aviäre Influenza). Es werden die Bedingungen für Geflügelausstellungen und Märkte definiert, unter denen die Veranstaltungen stattfinden dürfen. Für Geflügelhalter wird ebenso der Zukauf von Geflügel über mobile Händler geregelt sowie die Verpflichtung zur Anmeldung als Halter von Geflügel verfügt. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 10.11.25.
Im Übrigen hier: Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung - Landkreis - Veranstaltungen, Zukauf --- Stand 2025-11-06
Bekanntmachung Veterinäramt - und Lebensmittelüberwachungsamt vom 10.11.2025
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Ilm-Kreis hebt eine mobile Geflügelhändler betreffende Allgemeinverfügung aus 2021 mit Wirkung vom 11.11.2025 auf.
Im Übrigen hier: Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung - Landkreis - Aufhebung Reisegewerbe 07.12.2021 --- Stand 2025-11-05
Bekanntmachung der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 23. September 2025
Bekanntmachung zum beabsichtigten Erlass einer nachträglichen Anordnung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Wiegand-Glashüttenwerke GmbH:
Das Landratsamt Ilm-Kreis hat gemäß § 17 BImSchG für die Anlage zur Glasherstellung (IED Anlage) der Wiegand-Glashüttenwerke GmbH in 98701 Großbreitenbach, Wiegand-Glas-Str. 1, neue Grenzwerte für Stickoxide nach TA Luft 2021 (Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz -Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) festgelegt.
Der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides werden hiermit entsprechend § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Im Übrigen hier: Bekanntmachung im Internet Wiegand-Glas NOx
Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde vom 23. September 2025
Im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht wurde auf der Grundlage der §§ 100, 101 WHG und des § 74 ThürWG durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Ilm-Kreis eine Wasserschutzgebietsschau durchgeführt.
Die Wasserschutzgebietsschau für das Wasserschutzgebiet Wipfratal erfolgte in der Gemeinde Arnstadt, den Gemarkungen Reinsfeld, Schmerfeld, Wipfra, Neuroda und Siegelbach am 29.07.2025 mit folgendem Ergebnis:
x geringfügige Beanstandungen
Bekanntmachung der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 23. September 2025
Die Firma Verbio Retail Germany GmbH, Thura Mark 18, 06780 Zörbig, hat für die Errichtung und den Betrieb einer LNG Tankstelle, einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen dient, die bei einer Temperatur von 293,15 Kelvin und einem Standarddruck von 101,3 Kilopascal vollständig gasförmig vorliegen und dabei einen Explosionsbereich in Luft haben (entzündbare Gase), in Behältern oder von Erzeugnissen, die diese Stoffe oder Gemische z.B. als Treibmittel oder Brenngas enthalten, mit einem Fassungsvermögen von 3 Tonnen bis weniger als 50 Tonnen (9.1.1.2 V der Anlage 1 der 4. BImSchV) auf den Grundstücken in der Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurst. 334/1 (Autohof) mit den Unterlagen vom 04.07.2025, zuletzt geändert am 07.08.25, eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.
Im Rahmen dieser wurde eine standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Nr. 9.1.1.3 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Gemäß § 5 Absatz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:
Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vor. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.
Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der aktuellen Fassung, im Landratsamt Ilm-Kreis, 99310 Arnstadt, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Dienstgebäude Dr.-Bonnet-Weg 1 zu den Sprechzeiten zugänglich,
Zusätzlich können diese auf dem UVP-Portal https://www.uvp-verbund.de/eingesehen werden
im Übrigen hier: Ergebnis und Entscheidungsgründe UVP-Prüfung Verbio Retail Germany GmbH.
Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde vom 1. Juli 2025
Die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) plant die Generalinstandsetzung der Talsperre (TS) Lütsche und hat mit Schreiben vom 18.02.2025 die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Dazu legte sie dem Umweltamt Unterlagen vor, welche von der Tractebel Hydroprojekt GmbH, Weimar erarbeitet wurden.
Bei der geplanten Generalinstandsetzung der TS Lütsche handelt es sich um eine Ausbaumaßnahme im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes, für welche nach Anlage 1 Nr. 13.18.1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der aktuell gültigen Fassung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat.
Ziel des Projektes „Generalinstandsetzung der TS Lütsche“ ist, einen Zustand der Anlage anzustreben, welcher den gesetzlichen Vorgaben und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, so dass eine Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit für eine weitere Betriebszeit von 80 bis 100 Jahren gewährleistet ist. Das Vorhaben umfasst u.a. die Instandsetzung des Absperrbauwerkes, die teilweise Herstellung eines Ablaufgerinnes, die Entfernung von Sedimenten sowie die Abflachung der beiden Talhänge auf der Wasserseite der TS.
Gemäß § 7 UVPG stellt die zuständige Behörde (untere Wasserbehörde) fest, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Hiermit wird nach § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben:
Die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Merkmale und des Standorts des Vorhabens sowie der Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen gemäß Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Prüfung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG ergibt sich dies im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
Mögliche Auswirkungen gliedern sich in baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Auswirkungen, wobei die zeitlich begrenzten baubedingten Auswirkungen das größte Ausmaß einnehmen.
Durch die in den Antragsunterlagen vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen werden Auswirkungen wirksam verhindert, minimiert oder kompensiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit bis zum 24.10.2025 im Landratsamt
Ilm-Kreis, 99310 Arnstadt, Dr. – Bonnet-Weg 1, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Raum 1.03, zugänglich.
Bekanntmachung Umweltamt, untere Immissionsschutzbehörde des Ilm-Kreises vom 20.05.25
Die Firma N3 Engine Overhaul Services GmbH & Co. KG (N3), Gerhard-Höltje-Straße 1, 99310 Arnstadt, hat für die wesentliche Änderung ihrer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 m³ bis weniger als 30 m³ bei Anlagen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure (3.9.2.2 der Anlage 1 der 4. BImSchV) auf den Grundstücken in der Gemarkung Arnstadt, Flur 5, Flurst. 28/13 und 28/16 mit den Unterlagen vom 01.04.2025 eine Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Im Rahmen dieser wurde eine standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3.9.2 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Gemäß § 5 Absatz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:
Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vor. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der aktuellen Fassung, im Landratsamt Ilm-Kreis, 99310 Arnstadt, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Dienstgebäude Dr.-Bonnet-Weg 1 zu den Sprechzeiten zugänglich, im Übrigen hier:
Ergebnis und Entscheidungsgründe UVP-Prüfung N3
Bekanntmachung Umweltamt, unteren Wasserbehörde des Ilm-Kreises vom 16.05.2025
Im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht wurde auf der Grundlage der §§ 100, 101 WHG und des § 74 ThürWG durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Ilm-Kreis eine Wasserschutzgebietsschau durchgeführt.
Die Wasserschutzgebietsschau für das Wasserschutzgebiet Jenemund
erfolgte in der Gemeinde Ilmenau, den Gemarkungen Willmersdorf, Möhrenbach und Gehren
Am 06.05.2025 mit folgendem Ergebnis:
= geringfügige Beanstandungen
Im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht wurde auf der Grundlage der §§ 100, 101 WHG und des § 74 ThürWG durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Ilm-Kreis eine Wasserschutzgebietsschau durchgeführt.
Die Wasserschutzgebietsschau für das Wasserschutzgebiet Pennewitz
erfolgte in der Gemeinde Ilmenau, den Gemarkungen Jesuborn und Pennewitz
Am 06.05.2025 mit folgendem Ergebnis:
= keine Beanstandungen
Bekanntmachung Umweltamt, untere Immissionsschutzbehörde des Ilm-Kreises vom 25.03.25
Die enerlogo GmbH & Co. KG in 91541 Rothenburg o.d. Tauber, Herrnwinden 3, hat für die Errichtung von 6 Windkraftanlagen auf den Grundstücken in der Gemarkung Großliebringen, Flur 4, Flurst. 213, 209/182; Flur 5, Flurst. 202/3, 209 und Flur 6, Flurst. 271/5, 267 mit den Unterlagen vom 03.02.2025 eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Im Rahmen dieser wurde eine allgemeine Vorprüfung im Einzelfall gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Gemäß § 5 Absatz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:
Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der aktuellen Fassung, im Landratsamt Ilm-Kreis, 99310 Arnstadt, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Dienstgebäude Dr.-Bonnet-Weg 1 während der Sprechzeiten zugänglich, im Übrigen hier:
Ergebnis und Entscheidungsgründe UVP-Vorprüfung WP Großliebringen
Bekanntmachung Veterinäramt - und Lebensmittelüberwachungsamt vom 17.02.2025
Aufgrund der weiterhin dynamischen Lage und den Erkenntnissen zum Eintrag der Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland erlässt das Landratsamt Ilm-Kreis eine geänderte Allgemeinverfügung zum verstärkten Monitoring. Die Anordnungen treffen zum einen alle Jagdausübende, zum anderen aber nur die Jagdausübenden bestimmter Jagdbezirke.
Ein verstärktes ASP-Monitoring bei Wildschweinen dient der frühzeitigen Erkennung eines möglichen Eintrags der Tierseuche in den Wildschweinebestand.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier: Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung - Landkreis IK - ASP - Untersuchungsverpflichtungen Schwarzwild --- Stand 2025-02-17 (PDF, 1 MB)
Bekanntmachung Veterinäramt - und Lebensmittelüberwachungsamt vom 14.01.2022
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Ilm-Kreis erlässt gegenüber den Haltern, die ihre Rinder im LK Ilm-Kreis halten, folgende Allgemeinverfügung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung): 2022-01-14 AV BVDV (PDF, 4.2 MB)
Bekanntmachung Umweltamt, unteren Wasserbehörde des Ilm-Kreises vom 14.10.2024
Öffentliche Bekanntmachungen nach:
§ 27a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
§ 17 Abs. 1 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
§ 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)
Im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht wurde auf der Grundlage der §§ 100, 101 WHG und des § 74 ThürWG durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Ilm-Kreis eine Wasserschutzgebietsschau durchgeführt.
Die Wasserschutzgebietsschau für das Wasserschutzgebiet Heyda-Bücheloh erfolgte in der Gemeinde Heyda, den Gemarkungen Heyda und Büchelohim Zeitraum vom 14.10.2024 bis 14.10.2024 mit folgendem Ergebnis:
x keine Beanstandungen