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Es wurde 1 Mitteilung gefunden

28.06.2019
Leider mussten wir feststellen, dass die RBA widerrechtlich auch über den Vertragszeitraum 30. 6. 2019 eigene Fahrscheine für Leistungen verkauft, die sie nicht mehr erbringt. Dazu ist die RBA nicht berechtigt, wie das Landesverwaltungsamt als Genehmigungsbehörde mit Schreiben vom 27. 6. 2019 wiederholt feststellt. Das Landesverwaltungsamt geht sogar in diesem Schreiben davon aus, dass hiermit möglicherweise „eine strafbare Handlung zu Lasten der Kunden begangen wird“. Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger keine Fahrscheine, die über den 30. 6. 2019 hinausgehen, bei der RBA käuflich zu erwerben. Mehr