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Es wurden 4 Mitteilungen gefunden

02.07.2025
Wasserentnahmeverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erteilte die untere Wasserbehörde bereits am 7. Juli 2018 per Allgemeinverfügung ein Verbot für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Diese Allgemeinverfügung ist weiterhin gültig. Ausgenommen ist lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen, welches gemäß § 25 Absatz 1 des Thüringer Wassergesetzes dem Gemeingebrauch unterliegt. Mehr
10.07.2023
Taubach Stützerbach
Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen oder Schläuchen unter Ausnutzung des natürlichen Gefälles sind im Ilm-Kreis untersagt. Mehr
14.06.2022
Ilm unterhalb Langewiesen
Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen oder mittels Schläuchen unter Ausnutzung des natürlichen Gefälles sind im Ilm-Kreis weiterhin untersagt. Mehr
16.04.2019
Am 7. Juli 2018 hatte die untere Wasserbehörde des LRA Ilm-Kreis per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt. Von dem Verbot der Wasserentnahme ist lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen ausgenommen, das gemäß § 37 des Thüringer Wassergesetzes dem Allgemeingebrauch unterliegt. Auch jetzt weisen die Gewässer des Ilm-Kreises durch die lang andauernde Trockenheit noch niedrige Wasserstände auf. Deshalb gilt das Verbot nach wie vor, teilt die untere Wasserbehörde des Ilm-Kreises mit. Mehr