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Mit heutiger Medieninformation der Thüringer Staatskanzlei wurden seit dem Start am 10. Juli 2020 über eine Million Euro bewilligt. Die Hilfen wurden als Billigkeitsleistung und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Finanzierungslücke, die aus den Einnahmen abzüglich der fortlaufenden Sach- und Personalkosten entsteht. Die Hilfen können noch bis zum 15. Juni dieses Jahres für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni beantragt werden. Mehr
Am 9. November 2020 endet die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Weimar. Die Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung durch die Landkreise aufgestellt. Mehr