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Es wurden 4 Mitteilungen gefunden
02.07.2025
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erteilte die untere Wasserbehörde bereits am 7. Juli 2018 per Allgemeinverfügung ein Verbot für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Diese Allgemeinverfügung ist weiterhin gültig. Ausgenommen ist lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen, welches gemäß § 25 Absatz 1 des Thüringer Wassergesetzes dem Gemeingebrauch unterliegt. Mehr
10.07.2023
Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen oder Schläuchen unter Ausnutzung des natürlichen Gefälles sind im Ilm-Kreis untersagt. Mehr
14.06.2022
Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen oder mittels Schläuchen unter Ausnutzung des natürlichen Gefälles sind im Ilm-Kreis weiterhin untersagt. Mehr
05.07.2018
Die untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass aufgrund der geringen Wasserführung der Flüsse und Bäche die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ... mehr