Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei Änderungen von bestehenden Gebäuden einreichen
[Nr.99138034261000 ]
Volltext
Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem am Gebäude Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut wurden und das Gebäude energetisch bewertet wurde.
Teaser
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Verfahrensablauf
Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Voraussetzungen
Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Erfüllungserklärung
- Energieausweis[e]
- Berechnungen
-
gegebenenfalls
- Unternehmererklärung
- Lieferantenbestätigung
- Lieferantenbescheinigung
- Bescheid über Befreiung von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
Frist
- Einreichung der Erfüllungserklärung nach Fertigstellung der Maßnahme
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf möglich.
Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten