Haltung giftiger Tiere mitteilen
[Nr.99110084101000 ]
Volltext
Wenn Sie ein gefährliches Tier besitzen und es länger als vier Wochen einer anderen Person zur Betreuung überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die sich um das Tier kümmert. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnort.
Teaser
Wenn Sie ein gefährliches Tier einer anderen Person für einen längeren Zeitraum zur Obhut überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde.
Voraussetzungen
keine
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich hierzu bei der örtlich zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können gegebenenfalls Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, soweit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt wird.
Urheber
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung