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Leistungen & Lebenslagen

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Haltung giftiger Tiere mitteilen
[Nr.99110084101000 ]

Volltext

Wenn Sie ein gefährliches Tier besitzen und es länger als vier Wochen einer anderen Person zur Betreuung überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die sich um das Tier kümmert. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnort.

Teaser

Wenn Sie ein gefährliches Tier einer anderen Person für einen längeren Zeitraum zur Obhut überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde.

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich hierzu bei der örtlich zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können gegebenenfalls Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, soweit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt wird.

Urheber

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung