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27.05.2026

Erfassungsarbeiten im Gelände zum Artenschutz und im Rahmen des FFH-Monitorings und des Ökosystem-Monitorings im Freistaat Thüringen in den Jahren 2026-2029

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) führt regelmäßig Arbeiten im Gelände durch, um die in Thüringen lebenden Tier- und Pflanzenarten, Biotope und Lebensraumtypen zu erfassen. Hier sollen drei verschiedene Projekte zu den aktuell anstehenden Erfassungsarbeiten für die Jahre 2026–2029 vorgestellt werden. Die Flächen sind über gesamt Thüringen verteilt. Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchführung der Bestandserhebungen gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG).

1)     Erfassungsarbeiten zum Artenschutz

Auch in den Jahren 2026 bis 2029 finden thüringenweit oder auch räumlich begrenzt (z. B. in Schutzgebieten) Arbeiten zur Erfassung der verschiedenen Artengruppen wie Insekten, Spinnen, Weichtiere, Krebse, Amphibien, Reptilien, Vögel, Säugetiere, Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Algen und Pilze im Auftrag des TLUBN statt. Die dabei erhobenen Daten dienen der Beobachtung von Natur und Landschaft nach § 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und insbesondere als wissenschaftliche Grundlage der fachlichen Beratung und Unterstützung der Naturschutzbehörden (vgl. § 23 Abs. 1 ThürNatG) und damit dem Schutz der Biodiversität in Thüringen als übergreifendes Ziel des Artenschutzes. Erfassungen finden auch im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen des TLUBN statt. Der Veranstaltungskalender ist unter https://tlubn.thueringen.de/service/termine-und-veranstaltungen einsehbar. Weitere Informationen zum Thema Artenschutz in Thüringen finden Sie auf der Homepage des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/artenschutz. Der Kartendienst des TLUBN (https://tlubn.thueringen.de/kartendienst) bietet die Möglichkeit sich über Artvorkommen in Thüringen zu informieren. Unter der E-Mail-Adresse artenmeldung@tlubn.thueringen.de nimmt das TLUBN gerne Ihre Meldungen zu Artfunden mit genauen Angaben zum Fundort, Funddatum und einem beigefügten Fotobeleg entgegen.

2)     Erfassungsarbeiten zum FFH-Monitoring

Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Kartierungs-, Recherche-, Bewertungs- und Auswertearbeiten, die in der Berichtsperiode 2025–2030 durch den Freistaat Thüringen im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG zu erbringen sind. Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt. Mit dem FFH-Monitoring werden EU-Vorgaben zur Überwachung der Arten und Lebensräume auf Landesebene umgesetzt.

Weitere Informationen zum FFH-Monitoring finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter https://www.bfn.de/monitoring-ffh-richtlinie und auf der Homepage des TLUBN unter  https://natura2000.thueringen.de/monitoring-u-berichtspflichten/monitoring.

3)     Erfassungsarbeiten zum Ökosystem-Monitoring

Im Rahmen des bundesweiten Ökosystem-Monitorings (ÖSM) werden ganzflächig Geländeaufnahmen von Biotopen und Lebensräumen auf ausgewählten Stichprobenflächen von 1 km² Größe durchgeführt. Dafür werden geeignete Kartierbüros beauftragt, die die Kartierdaten von April bis September erfassen. Die erhobenen Daten dienen der Beobachtung von Natur und Landschaft nach § 6 BNatSchG. Die Ergebnisse werden bundesweit ausgewertet, um Aussagen zu Vorkommen und Verbreitung von Biotopen tätigen zu können. Diese Arbeiten werden vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstützt. Eine allgemeine Beschreibung des Monitorings ist auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter https://www.bfn.de/oekosystem-monitoring zu finden.

Betreten von Grundstücken

Um die o. g. Erfassungsarbeiten durchführen zu können, ist teils das Betreten von Grundstücken außerhalb von Wegen durch die Kartierenden erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist § 30 ThürNatG: „(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der Staatlichen Vogelschutzwarte, … sowie die, die von ihnen beauftragt … wurden, … sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. (4) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Duldungsverpflichtung werden keine besonderen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten“ [für den Grundstückseigentümer] „begründet.“

Die Kartierenden können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

Kontakt:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

zu 1) Referat 31

zu 2) und 3) Referat 34

Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena

Tel.: 0361 / 57 3942 000 (Behördenzentrale)

E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin