Gewässerschau für die "Gera" (Gewässer 1. Ordnung) 2. Teilabschnitt im Herbst 2026 im Ilm-Kreis
Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Gera“ 2. Teilabschnitt gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.
Geschaut wird das Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG besteht, soweit dies erforderlich ist.
Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.
Termine für die Gewässerschau im Herbst 2026 des Gewässers 1. Ordnung „Gera“ 2. Teilabschnitt im Ilm-Kreis (Änderungen vorbehalten)
27.10.2026
8:30 – 15:00
Gemeinde Amt Wachsenburg, Stadt Arnstadt (Wehr Arnstadt)
29.10.2026
8:30 – 15:00
Stadt Arnstadt (Wehr Arnstadt); Plaue bis Abzweig „Wilde Gera/“Zahme Gera“
An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:
Postalisch: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Referat 44
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
Telefonisch: Gewässerunterhaltung: Tel.-Nr.: 0361 57 3942 888
per E-Mail: gu@tlubn.thueringen.de
V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin