Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung)
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung)
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:
- Hatten Sie vor dem 01.01.2027 bereits einen Einbürgerungsantrag im Ilm-Kreis gestellt? Dann ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich. Ihr Antrag wird vom Landratsamt Ilm-Kreis weiterbearbeitet.
- Bevor Sie den Antrag stellen, nutzen Sie den Quick-Check. Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Einbürgerungsantrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
- Für Familien: Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Online-Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.
- Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die im Abschnitt „Unterlagen“ aufgeführten Dokumente und Nachweise verfügen. Fertigen Sie von den Unterlagen digitale Kopien, um diese im Online-Antrag einreichen zu können.
- Der Online-Antrag ist sehr umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
2. Stellen Sie den Online-Antrag „Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung)“
Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Die Bearbeitungsgebühren betragen derzeit 255,00 Euro. Für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder werden 51,00 Euro erhoben. Bedenken Sie, dass die Gebühr auch bei Ablehnung des Antrags entrichtet werden muss.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.
3. Antragsprüfung durch die Behörde
Nach Durchsicht Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache in der Behörde. Hierzu wird sich das Landratsamt des Ilm-Kreises mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von eigenen Anfragen ab. Soweit nötig, fordert das Landratsamt Ilm-Kreis noch weitere Unterlagen an.
4. Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Die Einbürgerung wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Diese wird Ihnen im Rahmen einer Einbürgerungsfeier ausgehändigt.
Antragstellung im Einbürgerungsverfahren jetzt auch online möglich
Die Antragstellung im Einbürgerungsverfahren ist im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nun auch online beim Landratsamt Ilm-Kreis möglich. Damit wird die Beantragung der Einbürgerung für alle Bürger des Landkreises einfacher und schneller. Einbürgerungsbewerber können ihren Antrag künftig über ein sicheres Online-Portal einreichen.
Das neue Verfahren spart Zeit und bringt zahlreiche Vorteile:
- Bequeme Antragstellung:
Der Antrag kann jederzeit und von jedem Ort aus gestellt werden – ganz ohne den Gang zum Amt. - Bearbeitungsprozess:
Durch die digitale Antragstellung können die zuständigen Behörden den Prozess effizienter und transparenter gestalten. - Vermeidung von Warteschlangen:
Die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Termin zur Vorsprache in der Behörde. - Verfügbarkeit rund um die Uhr:
Das Online-Portal ist jederzeit zugänglich, was eine flexiblere Handhabung des Antragsprozesses ermöglicht.
Das Landratsamt Ilm-Kreis hat zusammen mit den zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene dafür gesorgt, dass der Online-Antrag nicht nur einfach, sondern auch sicher ist. Alle sensiblen Daten werden gemäß den aktuellen Datenschutzstandards behandelt.
Zum Quick Check mit anschließender Antragstellung und zur Nutzung des neuen Online-Portals nutzen Sie bitte folgenden Link:
https://www.antragsservice-einbuergerung.de/16077000
Kontakt:
Ordnungs- und Gewerbeamt 03628 738 570
Staatsangehörigkeits- & Personenstandswesen 03628 738-571
Schloßplatz 2 a 03628 738-565
99310 Arnstadt 03628 738-581
E-Mail: einbuergerung@ilm-kreis.de
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist im Ilm-Kreis
- Sie haben Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt seit mindestens
- 5 Jahren oder
- 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
- Wenn Ihre Ehefrau/ Ihr Ehemann oder Ihre Kinder ebenfalls einen Antrag stellen, können für sie kürzere Fristen gelten. Genauere Informationen zur Miteinbürgerung können Sie dem Quick-Check entnehmen.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass; EU-Staatsbürger gültiger Personalausweis
- Sie bekennen sich zum Grundgesetz
Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen.
Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
- Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen
Dies beinhaltet insbesondere den Schutz jüdischen Lebens, das friedliche Zusammenleben der Völker und das Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
- Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU (nicht ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 24, 25 Absatz 3 bis 4b oder § 104c des Aufenthaltsgesetzes)
- Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte, Aufenthaltsdokument-GB oder Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
- Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz
- Sie und Ihre Familie beziehen keine Leistungen nach SGB II oder XII (Bürgergeld oder Sozialhilfe)
Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn Sie
zur sogenannten Gastarbeitergeneration gehören (Sie sind zur Aufnahme einer Beschäftigung auf Grund von Abkommen bis zum 30.06.1974 in das Gebiet der BRD oder bis 13.06.1990 in das Gebiet der ehemaligen DDR eingereist) oder
aktuell in Vollzeit erwerbstätig sind und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate waren oder
als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner mit einer in Vollzeit erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft leben.
- Sie haben keine Vorstrafen oder ein offenes Ermittlungsverfahren
- Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde.
- Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens darf ein Einbürgerungsantrag nicht bearbeitet werden.
- Sie besitzen Sprachkenntnisse auf mind. B1 Niveau, nachgewiesen durch
- eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses (§ 43 Abs. 4 AufenthG i. V. m. § 17 Abs. 2 Integrationskursverordnung - IntV) oder
- das Zertifikat Deutsch (B 1 GER) oder ein gleichwertiges oder höher wertiges Sprachdiplom oder
- den Besuch einer deutschsprachigen Schule vier Jahre mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) oder
- einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat, 125 126 127 128 129 130 131 71 e) in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder
- ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
- Erhalt eines deutschsprachigen Doktortitels (Promotion) einer deutschen Hochschule oder
- Erhalt einer staatlichen Zulassung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung (Approbation).
- Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- mit einem Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Test „Leben in Deutschland“ oder
- mit einem Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungstest oder
- wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und noch die Schule besuchen: durch den vierjährigen Besuch einer deutschen allgemeinbildenden Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) und dem Erreichen einer Gesamtnote bzw. Durchschnittsnote von mindestens „ausreichend“ im letzten Schulzeugnis oder
- durch mind. Hauptschulabschluss einer deutschen Schule oder
- Studienabschlüsse in Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften; bei anderen Studiengängen (z. B. Lehramt) ist die Fächerkombination entscheidend sowie
- deutsche Berufsschulabschlüsse gelten als Nachweis, sofern staatsbürgerliche Inhalte im Unterricht vermittelt wurden.
- Sie sind nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet und zeigen durch Ihr Verhalten die Achtung der im Grundgesetz festgelegten Gleichberechtigung von Mann und Frau Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 GG
- Im Einzelfall sind Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen möglich, insbesondere bei körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit, Behinderung, altersbedingten Gründen oder zur Vermeidung einer Härte. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin zum Beratungsgespräch.
- Für Kinder unter 16 Jahren mit gemeinsamem Sorgerecht der Eltern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich.
- Der Online-Antrag kann nur von einem Elternteil ausgefüllt werden. Für das zweite Elternteil muss eine unterschriebene Einverständniserklärung im Antrag hochgeladen werden.
- Wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind ausüben, benötigen wir eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Einbürgerung (mit Quick Check)
Stellen Sie den Antrag bitte online.
Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem nach Möglichkeit aus. An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.
Alle fremdsprachigen Dokumente und Urkunden müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzt sein.
Alle Unterlagen sind vollständig und mit sämtlichen Seiten einzureichen.
- Gültiger Pass oder für EU-Bürger Personalausweis
- Personenstandsurkunden
sofern vorhanden:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Das Gewerbe sollte mind. seit 2 Geschäftsjahren bestehen
- BWA der letzten 2 Jahre ausgestellt und unterschrieben von einem Steuerberater
- ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Adoption: Adoptionsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
- Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte: Nachweise über wirtschaftliche Situation
- Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen der letzten 3 Monate,
- Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann nehmen Sie die letzte Nettoverdienstbescheinigung und weisen die letzten 6 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach.
- Für Selbständige oder freiberuflich Tätige: Nachweise über wirtschaftliche Situation
- Mind. ein aktueller Steuerbescheid,
- Bei Selbständigen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (falls kein Eintrag im Handelsregister erforderlich ist)
- Bei Freiberuflich Tätigen: Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt und Kammereintrag (falls erforderlich)
- Für nicht Erwerbstätige: Nachweise über wirtschaftliche Situation
Zum Beispiel:
Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I
Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
Nachweis von Vermögen
Nachweise über weitere Leistungen
Abhängig von Ihrer Lebenssituation werden Sie im Online-Antrag Nachweise zu diesen Leistungen hochladen müssen:
Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Waisenrente oder –pension, Einstiegsgeld, Nachweis Unterhaltszahlungen
- Schüler, Auszubildende, Studenten: Bescheinigungen und Zeugnisse
- Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag
- die letzten vier Endjahreszeugnisse
- Nachweis über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung:
Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge, und
aktuelle Bescheinigung des Versicherers
- Mietvertrag mit Nachweis der aktuellen Miethöhe und Wohnnebenkosten oder
- Grundbuchauszug für Eigentümer für alle Immobilien sowie Jahreskontoauszug bei Immobilienkrediten
- Bei Vermietung oder Verpachtung benötigen wir den Steuerbescheid
- Sprachnachweis
Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
- eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses (§ 43 Abs. 4 AufenthG i.V.m. § 17 Abs. 2 Integrati onskursverordnung - IntV) oder
- das Zertifikat Deutsch (B 1 GER) oder ein gleichwertiges oder höher wertiges Sprachdiplom oder
- den Besuch einer deutschsprachigen Schule vier Jahre mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) oder
- einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat, 125 126 127 128 129 130 131 71 e) in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder
- ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
- Erhalt eines deutschsprachigen Doktortitels (Promotion) einer deutschen Hochschule oder
- Erhalt einer staatlichen Zulassung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung (Approbation).
- Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
Die Kenntnisse können in der Regel wie folgt nachgewiesen werden:
- mit einem Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Test „Leben in Deutschland“ oder
- mit einem Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungstest oder
- wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und noch die Schule besuchen: durch den vierjährigen Besuch einer deutschen allgemeinbildenden Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) und dem Erreichen einer Gesamtnote bzw. Durchschnittsnote von mindestens „ausreichend“ im letzten Schulzeugnis oder
- durch Versetzung in die zehnte Klasse einer allgemeinbildenden deutschen Schule (ISS, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) oder
- Studienabschlüsse in Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften; bei anderen Studiengängen (z. B. Lehramt) ist die Fächerkombination entscheidend sowie
- deutsche Berufsschulabschlüsse gelten als Nachweis, sofern staatsbürgerliche Inhalte im Unterricht vermittelt wurden.
- Für Kinder unter 16 Jahren mit gemeinsamem Sorgerecht der Eltern: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
- Für Kinder unter 16 Jahren mit einem Sorgeberechtigten Elternteil: Bescheinigung über die alleinige Sorge vom Jugendamt
Je nach Ihrer Lebenssituation kann die Vorlage weiterer oder anderer Unterlagen erforderlich sein. Das Landratsamt Ilm-Kreis wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages hierüber informieren.