Seiteninhalt

Leistungen & Lebenslagen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Bauen - Anzeige eines Bauvorhabens, dass der Genehmigungsfreistellung unterliegt
[Nr.99012100101000 ]

Urheber

Voraussetzungen

Die Genehmigungsfreistellung kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen der Thüringer Bauordnung erfüllt sind. Das Bauvorhaben muss insbesondere

  • zu den gesetzlich genannten Vorhaben gehören,
  • den Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht widersprechen und
  • die Erschließung gesichert sein.