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Bauen - Anzeige eines Bauvorhabens, dass der Genehmigungsfreistellung unterliegt
[Nr.99012100101000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Voraussetzungen
Die Genehmigungsfreistellung kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen der Thüringer Bauordnung erfüllt sind. Das Bauvorhaben muss insbesondere
- zu den gesetzlich genannten Vorhaben gehören,
- den Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht widersprechen und
- die Erschließung gesichert sein.