Gesetzlicher Jugendschutz
Ziel des Jugendschutzes ist es, Jugendliche vor negativen Einflüssen für Ihre Entwicklung zu schützen. Die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz gelten im öffentlichen Raum. So gibt es beispielsweise Vorschriften für Verkauf, Abgabe und Konsum von Alkohol und Tabak, Filmen und Computerspielen und Altersvorgaben den Besuch öffentlicher Veranstaltungen. Das Jugendamt hat im Jugendschutz die Aufgabe, zum Jugendschutz zu informieren und zu beraten sowie (in Thüringen) in Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen.
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Formular zur Erteilung eines Erziehungsauftrages nach dem Jugendschutzgesetz (PDF, 7 kB)
Merkblatt zum Erziehungsauftrag (PDF, 16 kB)
Ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (PDF, 131 kB)
Ferienarbeit - Was ist erlaubt? (PDF, 409 kB)
Ansprechpartner:
E-Mail: jugendamt@ilm-kreis.de
Raum: 506
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