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Gesetzlicher Jugendschutz

Ziel des Jugendschutzes ist es, Jugendliche vor negativen Einflüssen für Ihre Entwicklung zu schützen. Die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz gelten im öffentlichen Raum. So gibt es beispielsweise Vorschriften für Verkauf, Abgabe und Konsum von Alkohol und Tabak, Filmen und Computerspielen und Altersvorgaben den Besuch öffentlicher Veranstaltungen. Das Jugendamt hat im Jugendschutz die Aufgabe, zum Jugendschutz zu informieren und zu beraten sowie (in Thüringen) in Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen.

Ansprechpartner:

Telefon: 03628 738-593
E-Mail: jugendamt@ilm-kreis.de
Raum: 506
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