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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges nur mit COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ohne Vorlage Zulassungsbescheinigung)
Erforderliche Unterlagen:
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EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier
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Rechnung oder Kaufvertrag des deutschen Händlers oder Rechnung des ausländischen Händlers (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung / Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt)
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Hersteller- bzw. Händlerbescheinigung, dass für das Fahrzeug bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt worden ist
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evtl. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, wenn das Neufahrzeug aus einem nicht EU-Staat eingeführt worden ist
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elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (7-stelliger Code aus Buchstaben und / oder Zahlen)
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Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 97 kB)
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
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bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren: 34,40 Euro - 67,60 Euro