1. Tuberkulose Fürsorge
Was muss ich tun, wenn ich Tuberkulose habe?
Wenn Sie den Verdacht haben, an Tuberkulose erkrankt zu sein, sollten Sie unbedingt und unverzüglich Ihre Ärztin oder Ihren Arzt aufsuchen. Achten Sie darauf, dass eine unbehandelte Tuberkulose ansteckend sein kann und ergreifen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen für sich und andere (z.B. Maske bei Lungentuberkulose). Wenn Sie tatsächlich Tuberkulose haben, erhalten Sie die notwendige Behandlung.
Achten Sie darauf, sich möglichst von anderen Menschen fernzuhalten und Hygienemaßnahmen einzuhalten. So verhindern Sie, dass sich die Krankheit weiterverbreitet.
Außerdem ist Ihre Arztpraxis verpflichtet, Ihre Erkrankung beim Gesundheitsamt zu melden. Das bedeutet, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt leitet Ihren Namen und Angaben zu Ihrer Tuberkuloseerkrankung weiter. Das Gesundheitsamt wird Sie dann persönlich kontaktieren. Gemeinsam besprechen Sie die nächsten Schritte.
Was genau macht das Gesundheitsamt?
Das Gesundheitsamt kontaktiert Sie, sobald Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Erkrankung gemeldet hat.
Dazu führt das Gesundheitsamt die folgenden Schritte durch:
Ihr zuständiges Gesundheitsamt
- berät Sie zur Erkrankung
- überwacht Ihre ambulante Behandlung
- kann weitere Untersuchungen wie Bluttests und Röntgenaufnahmen durchführen
- ermittelt gemeinsam mit Ihnen Kontaktpersonen
- kontaktiert Kontaktpersonen zu möglichem Infektionsrisiko
- untersucht die Kontaktpersonen vorsorglich, falls nötig, und
- ergreift Schutzmaßnahmen.
Auf diese Weise können Folgeinfektionen möglichst schnell entdeckt und behandelt werden. Das verhindert, dass sich die Erkrankung weiter ausbreitet. Sie sind als Patientin oder Patient verpflichtet, den Anweisungen des Gesundheitsamts in diesem Fall zu folgen.
Natürlich steht Ihnen Ihr zuständiges Gesundheitsamt auch jederzeit für Fragen zur Tuberkulose zur Verfügung.
Wer zählt als Kontaktperson?
Bis sich eine Tuberkuloseerkrankung erkennbar macht und ärztlich festgestellt werden kann, vergeht oft eine lange Zeit.
Wichtig ist dabei vor allem, ob Sie sich über längere Zeit im selben Raum mit einer ansteckenden Person aufgehalten haben. Ein kurzer, flüchtiger Kontakt, etwa beim Einkaufen, führt in der Regel nicht zu einer Übertragung der Tuberkulose.
Zu Ihren Kontaktpersonen können beispielsweise zählen:
- Familienangehörige, vor allem im selben Haushalt
- Freundinnen und Freunde
- das Arbeitskollegium
- Mitschülerinnen und Mitschüler
- fremde Personen, mit denen Sie sich länger aufgehalten haben, zum Beispiel im Zug oder Flugzeug.
Welche dieser möglichen Kontaktpersonen angegeben beziehungsweise ermittelt werden müssen, entscheidet das Gesundheitsamt individuell. Die Kontaktaufnahme mit diesen Personen übernimmt das Gesundheitsamt.
Was tun, wenn ich Kontakt zu Tuberkuloseerkrankten hatte?
Sollten Sie Kontakt zu einer mit Tuberkulose infizierten Person gehabt haben, meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen. Natürlich können Sie sich auch selbstständig an das für Sie zuständige Gesundheitsamt in der Region Ihres Wohnorts wenden.
Mit dem Gesundheitsamt klären Sie dann ab, wie hoch Ihr tatsächliches Infektionsrisiko ist. Gegebenenfalls werden Sie auch vorsorglich untersucht. Gemeinsam besprechen Sie dann das weitere Vorgehen und ob Sie eine Behandlung brauchen.