2. Anlassbezogene Untersuchung zur Entwicklung von Kleinkindern
Was ist eine anlassbezogene Untersuchung zur Entwicklung von Kleinkindern?
Vorsorgeuntersuchungen im Kleinkindalter sollen eine gesunde Entwicklung von Geburt an sicherstellen. Vom ersten Lebenstag bis zum 18. Geburtstag sind in regelmäßigen Abständen entsprechende Vorsorgen beim niedergelassenen Kinderarzt vorgesehen und sollten wahrgenommen werden.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes in Ihrem Landkreis bietet zusätzlich die Möglichkeit einer anlassbezogenen Untersuchungwenn Ihnen an Ihrem Kind etwas aufgefallen ist oder Sie Sorgen bezüglich der Entwicklung Ihres Kindes haben.
Aber auch die Vorsorgeuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst in den Kitas kann ein Anlass sein. Manchmal ergibt sich während dieser Untersuchung Nachsorge- oder Förderbedarf. Dann wird Ihnen das Gesundheitsamt einen Termin zu einer entsprechenden Beratung anbieten oder Sie bitten, selbst einen Termin zu vereinbaren.
Außerdem können auf Grundlage der Untersuchung auch Gutachten erstellt werden, die für die Einleitung und Finanzierung von speziellen Fördermaßnahmen erforderlich sind.
Grundsätzlich können Sie jederzeit ein Beratungsgespräch zur Kindergesundheit bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren.
Wer kann die Untersuchung veranlassen?
Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Untersuchung im frühkindlichen Alter vereinbart werden kann:
1. Sie vereinbaren als Eltern selbst einen Untersuchungstermin.
Das können Sie tun, wenn Ihnen an Ihrem Kind etwas aufgefallen ist. Vielleicht vermuten Sie eine Beeinträchtigung in der Entwicklung Ihres Kindes. Dann können Sie selbst auf das Gesundheitsamt zugehen.
Auch bei der Vorsorgeuntersuchung in der Kita können Dinge auffallen. Wenn nach dieser Untersuchung eine weitere Untersuchung notwendig ist, können Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Dabei kann zum Beispiel geklärt werden, ob Ihr Kind spezielle Fördermaßnahmen benötigt.
2. Das Sozialamt kann ebenfalls Untersuchungen beim Gesundheitsamt anfragen.
Es gibt verschiedene Sozialleistungen, die ein ärztliches Gutachten voraussetzen.
Wenn Ihr Kind zum Beispiel chronisch krank ist oder Eingliederungshilfe benötigt, können Sie beim Sozialamt Unterstützung beantragen. Dafür muss der Gesundheitsstatus Ihres Kindes ärztlich bestätigt werden. Dafür fragt das Sozialamt dann die frühkindliche Untersuchung beim Gesundheitsamt an.
3. Auch das Jugendamt kann in manchen Fällen eine Untersuchung von Kleinkindern beim Gesundheitsamt anfragen.
Das kann zum Beispiel passieren, wenn vermutet wird, dass das leibliche Wohl eines Kindes gefährdet ist.
Was ist die Rechtsgrundlage für die Untersuchung der Entwicklung von Kleinkindern?
Die Beratung und Untersuchung der Entwicklung von Kindern im Kleinkindalter von 0 bis 6 Jahren beruht auf dem Neunten Sozialgesetzbuch zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Meine Frage wurde nicht ausreichend beantwortet!
Wenn Sie weitere Fragen zur Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes haben stehen wir Ihnen gern unter den Nummer 03628/738531 in Arnstadt oder 03677/ 657 532 in Ilmenau zu Verfügung.