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3. Beratung über Infektions- und Impfschutz

Welche Impfungen führen die Gesundheitsämter durch?

Allgemein können die Gesundheitsämter alle empfohlenen Schutzimpfungen anbieten. Jedoch sind nicht alle Impfstoffe immer im Gesundheitsamt vorrätig. Das ist meist abhängig von der Nachfrage und der Haltbarkeitszeit eines Impfstoffs. 

Fragen Sie daher sicherheitshalber vorab bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt an, ob die Impfung, die Sie brauchen, möglich ist. Wenn Ihr zuständiges Gesundheitsamt die Impfung nicht anbietet, können Sie sich natürlich auch immer an Ihre Hausarzt- oder Kinderarztpraxis wenden. Ein Sonderfall ist die Gelbfieberimpfung. Diese wird nur in speziellen Gelbfieberimpfstellen angeboten. 

Bringen Sie zur Impfung bitte unbedingt Ihren Impfausweis oder einen Nachweis über alle Impfungen mit, die Sie bisher erhalten haben. Jede erfolgte Impfung muss darin dokumentiert werden.

Was kostet die Impfung im Gesundheitsamt?

Alle Standardimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, sind für Sie kostenfrei. Dazu zählt auch die Masernimpfung, die in vielen Einrichtungen vorgeschrieben ist. Sie sollten für die Abrechnung Ihre Krankenversicherungskarte dabeihaben. Für Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland werden die Impfstoffkosten vom Land übernommen. 

Die Kosten für alle weiteren Impfungen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Hinzu kommen dann noch die Kosten des jeweiligen Impfstoffes. 

Zu den kostenpflichtigen Impfungen gehören zum Bespiel Schutzimpfungen vor Fernreisen.

Worauf basieren die Empfehlungen der Gesundheitsämter zum Beispiel zu Impfstoffen?

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss ihre Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. 

Die individuelle Impfberatung in den Gesundheitsämtern baut auf dieser Empfehlung auf und passt die Beratung an Ihre persönliche Gesundheitssituation an. Die Gesundheitsämter nutzen grundsätzlich nur Impfstoffe, die von der STIKO zugelassen sind.

Ich habe meinen Impfausweis verloren. Was kann ich tun?

Sollten Sie Ihren Impfausweis verloren haben oder nicht mehr finden können, stellt Ihnen Ihr zuständiges Gesundheitsamt ein Impfausweis-Duplikat aus. Eventuell archivierte Impfdaten werden dann nachgetragen. 

Bitte beachten Sie, dass ein neuer Impfpass kostenpflichtig ist. Die Kosten können in den Gesundheitsämtern unterschiedlich sein. 

Wenn Sie zwischen 1970 und 1990 in der ehemaligen DDR geboren wurden, sind Ihre Impfungen gegebenenfalls noch in der DDR-Impfkartei erfasst. Sollten Sie Ihren Impfausweis verloren haben, können Sie bei Ihrem Gesundheitsamt die Aufzeichnungen von früheren Impfungen anfragen. Wenden Sie sich dazu bitte an das Gesundheitsamt in dem Landkreis, in dem Sie geboren wurden oder zur Schule gegangen sind.