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3. Beratung zu Fragen Wohnungshygiene und Schädlingsbefall

Für welche Art von Gebäuden und Einrichtungen kann ich eine Meldung machen?

Das Gesundheitsamt überwacht Einrichtungen, wie medizinische Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden und Bildungseinrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu gehören z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Altenheime
  • Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegedienste
  • ambulante Operationszentren
  • Entbindungseinrichtungen
  • Blutspendeeinrichtungen
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Praxen medizinischer Heilberufe (z.B. Physiotherapie)
  • Reha-Einrichtungen
  • Heilquellen
  • Geburtshäuser
  • Rettungsdienste, Krankentransportdienste
  • Sport- und Freizeitanlagen (z.B. Sporthallen, Schwimmbäder, Saunen, Spielplätze, Freizeitparks)
  • Beherbergungsstätten (Hotels, Jugendherbergen, Campinganlagen)
  • Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung einschließlich Deponien
  • öffentliche Toilettenanlagen
  • Flughäfen
  • Piercing- und Tattoo-Studios
  • Kindertageseinrichtungen und Horte
  • Kindertagespflege
  • Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen
  • Heime und Ferienlager
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Justizvollzugsanstalten
  • Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerberinnen und -Bewerber, Ausreisepflichtige und Geflüchtete
  • sonstige Massenunterkünfte 

Auch wenn Ihnen Tatsachen bekannt sind, die nicht im Zusammenhang mit einer der oben genannten Einrichtungen stehen, jedoch zur Weiterverbreitung von Krankheitserregern führen können, haben Sie die Möglichkeit, sich an das Gesundheitsamt zu wenden. Dieses entscheidet dann, ob weitere Ermittlungen notwendig sind.

Wie kann ich einen Mangel melden?

Wenn Sie einen Hinweis auf Mängel der Hygiene oder Schädlingsbefall geben möchten, tun Sie dies am besten schriftlich. 

Sie können sich per Post, E-Mail oder Fax bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Sie können Ihre Beschwerde auch mündlich oder telefonisch einreichen. Sie sollten dann aber zusätzlich schriftlich Beschwerde einreichen. 

In Ihrer Beschwerde schildern Sie am besten möglichst deutlich, was Sie festgestellt haben. Ergänzen Sie, falls vorhanden, auch Fotos der Mängel oder Merkmale des Schädlingsbefalls. Nennen Sie außerdem Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen. In manchen Fällen ist auch eine anonyme Beschwerde möglich.

In welchem Fall kann ich mich beim Gesundheitsamt beschweren?

Die Kontrollen überprüfen, ob die Hygienestandards in den Einrichtungen eingehalten werden. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Infektionskrankheiten verbreiten. 

Wie Lebensmittel in Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen verarbeitet werden, überwacht jedoch nicht das Gesundheitsamt. Dafür ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständig. Sollten beispielsweise Erkrankungen infolge von Lebensmittelverarbeitung aufgetreten sein, arbeiten die Ämter für Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eng zusammen und stimmen ihr Vorgehen miteinander ab.

Im Zweifelsfall leitet Sie das Gesundheitsamt an das zuständige Amt weiter.