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3. Vorsorgeuntersuchung in Kindertageseinrichtungen

Wie kann ich in die Teilnahme meines Kindes an der Untersuchung einwilligen?

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ist durch das ThürKigaG verpflichtet eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung in der Kita anzubieten. Die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung in der Kita ist freiwillig. Das Gesundheitsamt wendet sich mit den Unterlagen (Teilnahme- und Datenschutzerklärung, Fragebogen) zunächst an die Kita und bittet diese die Organisation zu übernehmen. Das bedeutet, die Kita holt die Teilnahmeerklärungen von den Sorgeberechtigten ein und vermittelt sonstige Informationen. Danach übermittelt die Kita die Teilnahmeliste an das Gesundheitsamt. Die Untersuchung findet in der Kita statt.

Wann finden die Untersuchungen statt?

Die Vorsorgeuntersuchung in der Kita erfolgt in der Regel zwei Jahre vor der Einschulung.

Was ist der Zweck der Vorsorgeuntersuchung in der Kita?

Ihr Kind soll sich zu jeder Zeit gesund entwickeln können. Deshalb findet in der frühkindlichen und vorschulischen Entwicklungsphase eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung in der Kita statt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eventuelle Entwicklungsstörungen, zum Beispiel in den Bereichen Sprache, Fein- und Statomotorik, können so frühzeitig erkannt werden. Bis zur Einschulung können dann noch entsprechende Maßnahmen ergriffen und wirksam werden. 

Die Vorsorgeuntersuchung in der Kita erfolgt auch aus bevölkerungsmedizinischen Gründen, um beispielsweise rechtzeitig Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können, die nicht nur das einzelne Kind, sondern viele Kinder betreffen. So werden beispielsweise Daten zu Übergewicht, Impfquoten oder orthopädischen Beeinträchtigungen erfasst und bewertet. Diese epidemiologische Datenerhebung erfolgt anonym. Personenbezogene Daten Ihres Kindes fließen in diese Statistiken nicht ein. In der Regel findet auch, in Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse, eine Beratung der Kita statt. Die Untersuchungsergebnisse können auch in die kommunale Gesundheitsplanung mit einfließen. 

Vor der Einschulung sollte Ihr Kind außerdem durch Impfungen vor Infektionskrankheiten geschützt werden. Dafür gibt es Empfehlungen von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO). Während der Vorsorgeuntersuchung wir daher auch der Impfstatus Ihres Kindes betrachtet.

Wer führt die Untersuchung in der Kita durch?

Die Untersuchung in Kindertageseinrichtungen ist für den Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes eine Pflichtuntersuchung. Sie findet in der Kita Ihres Kindes statt.

Was wird bei der Vorsorgeuntersuchung in Kitas untersucht?

Die Vorsorgeuntersuchung beinhaltet folgende Punkte: 

  • körperliche ärztliche Untersuchung
  • Messung von Körpergröße und Körpergewicht
  • Sehtest und Hörtest
  • Beurteilung der Körpermotorik, der Sprache und der Entwicklung
  • Erhebung des Impfstatus und die schriftliche Übermittlung von Empfehlungen

Wer führt die Untersuchung in Kita durch?

Die Untersuchung in Kindertageseinrichtungen führt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes durch. Sie findet in der Kita Ihres Kindes statt.

Was muss zu den Untersuchungen mitgegeben werden?

Bitte geben Sie am Tag der Untersuchung in einem verschlossenen Umschlag mit:

  • Die unterschriebene Einwilligungserklärung und den ausgefüllten Fragebogen
  • Den Impfausweis
  • Das gelbe Früherkennungsuntersuchungsheft

Zusätzlich sollte Ihr Kind verordnete Hilfsmittel mitbringen und tragen. (Z. B. Brille, Hörgerät, Orthese…)

Welche Voraussetzungen gibt es für den Termin? Muss ein Elternteil anwesend sein?

Die Anwesenheit von Sorgeberechtigten zur Untersuchung ist nicht notwendig. Jedoch können Sie gern bei der Untersuchung Ihres Kindes anwesend sein. 

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die zuständige Gruppenleitung oder an das Gesundheitsamt. Dort können Sie einen Termin abstimmen.

Wie werden die Sorgeberechtigten über die Ergebnisse der Untersuchung informiert?

Alle erhobenen Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Daten werden nicht an die Kindertageseinrichtung weitergegeben. 

Die Sorgeberechtigten erhalten eine schriftliche vertrauliche Information über die Ergebnisse der Untersuchung zu ihren persönlichen Händen. Falls notwendig erhalten Sie auch eine Empfehlung zum Aufsuchen einer Fachärztin oder eines Facharztes, zum Beispiel, wenn Befunde weiter ärztlich abgeklärt werden müssen oder wichtige Impfungen fehlen. Ob Sie der Empfehlung folgen, entscheiden Sie als Sorgeberechtigte selbst. Bei wesentlichen Auffälligkeiten wird das Team des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes mit Ihnen in Kontakt treten um Empfehlungen oder weitere Schritte zu besprechen. Selbstverständlich können auch Sie jederzeit mit Rückfragen auf uns zu kommen.

Was ist die Rechtsgrundlage für die Vorsorgeuntersuchung in Kindertageseinrichtungen?

Das Recht auf eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung des Kindes in der Kindertageseinrichtung durch das Gesundheitsamt wird in Paragraph 18 Absatz 3 des Thüringer Kindergartengesetzes geregelt.

Meine Frage wurde nicht ausreichend beantwortet!

Wenn Sie weitere Fragen zur Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes haben stehen wir Ihnen gern unter Tel. 03628/738531 in Arnstadt oder 03677/ 657 532 in Ilmenau zu Verfügung.