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4. Beratungsangebot zu sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten

Wo kann ich mich beraten lassen?

Wenn Sie sich zu sexuell übertragbaren Krankheiten beraten lassen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Das Angebot erfolgt auf Wunsch unter Wahrung der Anonymität und unterliegt selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. 

Einige Gesundheitsämter in Thüringen bieten neben der Beratung auch kostenfreie Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten an. Fragen Sie in Ihrem zuständigen Gesundheitsamt nach dem Testangebot. 

Neben den Gesundheitsämtern gibt es noch weitere spezialisierte, niedrigschwellige Beratungs- und Teststellen, an die Sie sich wenden können: 

Wie ist der Ablauf von Beratung und Testung?

Zuerst vereinbaren Sie telefonisch oder persönlich einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt. Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. 

Bei dem Termin berät Sie das zuständige Gesundheitsamt zu allen Fragen rund um sexuell übertragbare Erkrankungen. Sie können je nach Angebot des Gesundheitsamtes auch eine Testung in Anspruch nehmen. 

Der Test wird anonym durchgeführt. Die Probe wird mit einem Kennwort und einer Nummer gekennzeichnet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes stehen unter Schweigepflicht. Nachdem der Test durchgeführt wurde, vereinbaren Sie einen Folgetermin. Bei dem Folgetermin wird Ihnen Ihr Ergebnis mündlich mitgeteilt. Zur Ergebnismitteilung können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen. 

Wenn es sich um einen anonymen Test handelt, erhalten Sie keinen schriftlichen Befund, und das Gesundheitsamt stellt auch keine Bescheinigung über das Testergebnis aus. 

Eine Ausnahme ist der zertifizierte HIV-Test: Wenn Sie eine Bescheinigung über Ihr Testergebnis benötigen, ist der Test nicht anonym und nicht kostenfrei. Die Schweigepflicht besteht natürlich trotzdem weiter.

Was kostet ein HIV-Test?

Der anonyme HIV-Test bei Ihrem Gesundheitsamt ist kostenfrei. Sie bekommen das Ergebnis persönlich, mündlich und auf Wunsch anonym mitgeteilt. 

Hinweis: Sollten Sie Anspruch auf Kostentragung durch einen anderen Kostenträger (z.B. Ihre Krankenkasse) haben, so ist dieser nach Paragraph 19 Infektionsschutzgesetz auch verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Dann kann es sein, dass Sie zu Abrechnungszwecken Ihre Versicherungsdaten angeben müssen. Die Anonymität wäre in diesem Fall ausschließlich für die Abrechnungszwecke eingeschränkt. 

Falls Sie einen Nachweis benötigen, können Sie auch einen zertifizierten HIV-Test durchführen lassen. Diese Leistung ist kostenpflichtig. In der Regel kostet der Test etwa 20,00 Euro. Wenn Sie einen gültigen Sozialausweis besitzen, sind Sie von der Gebühr befreit.