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Amts- und Vertrauensärtzlicher Dienst

1. Schwangerschaftsberatung

Übernimmt das Gesundheitsamt auch die Schwangerschaftskonfliktberatung?

Nein, für die Schwangerschaftskonfliktberatung gibt es gesonderte Beratungsstellen bei sozialen oder kirchlichen Trägern. Eine Liste von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Thüringen finden Sie zum Beispiel bei Pro Familia.

Wo erhalte ich in Thüringen Beratung zu Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft?

Ihre erste Ansprechstelle ist das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter verweisen für die gezielte Beratung oft an anerkannte Beratungsstellen. Sie können sich bei Bedarf auch direkt bei einer Beratungsstelle melden.

Dafür stehen Ihnen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung: 

2. Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG

Wie erhalte ich die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung?

Um die Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie zunächst an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Einen Termin für die "gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz" können Sie beim zuständigen Gesundheitsamt vereinbaren. Zum Gespräch müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument mitbringen. Also einen Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz. 

Nach dem Gespräch erhalten Sie in der Regel unmittelbar eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme. Die Bescheinigung enthält die folgenden Angaben: 

  • Ihren Vor- und Nachnamen,
  • Ihr Geburtsdatum,
  • Angaben zum ausstellenden Gesundheitsamt und
  • das Datum der gesundheitlichen Beratung. 

Die Bescheinigung kann auf Wunsch auch auf Ihren Aliasnamen ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Aliasbescheinigung vorzulegen. 

Da Sie die Aliasbescheinigung erst im Laufe Ihres Anmeldeverfahrens als Prostituierte oder Prostituierter erhalten, ist die Ausstellung auf Ihren Aliasnamen direkt nach der Erstberatung noch nicht möglich. 

Ihre Bescheinigung über die Teilnahme am Beratungsgespräch ist in ganz Deutschland gültig. Sie müssen Sie bei Ihrer Arbeit als Prostituierte oder Prostituierter immer bei sich tragen. 

Wenn Sie sich zum ersten Mal für die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, darf Ihre Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nicht älter als drei Monate sein. 

Die Beratung und die Bescheinigung sind für Sie kostenlos.

Worüber wird bei der gesundheitlichen Beratung gesprochen?

Die gesundheitlichen Beratungsgespräche sind auf Ihre persönliche Situation angepasst. Sie können also auch Fragen stellen, die Sie interessieren. 

Insbesondere zu den folgenden Themen erhalten Sie gesundheitliche Beratung: 

  • Krankheitsverhütung,
  • Empfängnisregelung,
  • Schwangerschaft und
  • Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs.

Ist das Gespräch vertraulich?

Ja, das gesundheitliche Beratungsgespräch nach Prostituiertenschutzgesetz ist streng vertraulich. 

Weitere Personen dürfen nur zum Zweck der Sprachmittlung, das heißt zur Unterstützung bei notwendigen Übersetzungen hinzugezogen werden. Dies bedarf der Zustimmung der zu beratenden Personen und des Gesundheitsamtes. 

Ohne Ihr Einverständnis werden keine weiteren Personen an dem Gespräch teilnehmen.

Wie oft muss ich an der gesundheitlichen Beratung teilnehmen?

Sie müssen an der gesundheitlichen Beratung teilnehmen, bevor Sie sich zum ersten Mal als Prostituierte oder Prostituierter anmelden. Danach müssen Sie weiterhin regelmäßig an der gesundheitlichen Beratung teilnehmen. 

Dabei ist zu beachten: 

  • Prostituierte ab 21 Jahren müssen mindestens alle zwölf Monate an einer Beratung teilnehmen.
  • Prostituierte unter 21 Jahren müssen mindestens alle sechs Monate an einer Beratung teilnehmen. 

Eine gültige Bescheinigung über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung ist für alle Prostituierten bundesweit verpflichtend. 

Wenn Sie sich zum ersten Mal für die Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe anmelden, darf Ihre Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.

3. Beratung über Infektions- und Impfschutz

Welche Impfungen führen die Gesundheitsämter durch?

Allgemein können die Gesundheitsämter alle empfohlenen Schutzimpfungen anbieten. Jedoch sind nicht alle Impfstoffe immer im Gesundheitsamt vorrätig. Das ist meist abhängig von der Nachfrage und der Haltbarkeitszeit eines Impfstoffs. 

Fragen Sie daher sicherheitshalber vorab bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt an, ob die Impfung, die Sie brauchen, möglich ist. Wenn Ihr zuständiges Gesundheitsamt die Impfung nicht anbietet, können Sie sich natürlich auch immer an Ihre Hausarzt- oder Kinderarztpraxis wenden. Ein Sonderfall ist die Gelbfieberimpfung. Diese wird nur in speziellen Gelbfieberimpfstellen angeboten. 

Bringen Sie zur Impfung bitte unbedingt Ihren Impfausweis oder einen Nachweis über alle Impfungen mit, die Sie bisher erhalten haben. Jede erfolgte Impfung muss darin dokumentiert werden.

Was kostet die Impfung im Gesundheitsamt?

Alle Standardimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, sind für Sie kostenfrei. Dazu zählt auch die Masernimpfung, die in vielen Einrichtungen vorgeschrieben ist. Sie sollten für die Abrechnung Ihre Krankenversicherungskarte dabeihaben. Für Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland werden die Impfstoffkosten vom Land übernommen. 

Die Kosten für alle weiteren Impfungen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Hinzu kommen dann noch die Kosten des jeweiligen Impfstoffes. 

Zu den kostenpflichtigen Impfungen gehören zum Bespiel Schutzimpfungen vor Fernreisen.

Worauf basieren die Empfehlungen der Gesundheitsämter zum Beispiel zu Impfstoffen?

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss ihre Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. 

Die individuelle Impfberatung in den Gesundheitsämtern baut auf dieser Empfehlung auf und passt die Beratung an Ihre persönliche Gesundheitssituation an. Die Gesundheitsämter nutzen grundsätzlich nur Impfstoffe, die von der STIKO zugelassen sind.

Ich habe meinen Impfausweis verloren. Was kann ich tun?

Sollten Sie Ihren Impfausweis verloren haben oder nicht mehr finden können, stellt Ihnen Ihr zuständiges Gesundheitsamt ein Impfausweis-Duplikat aus. Eventuell archivierte Impfdaten werden dann nachgetragen. 

Bitte beachten Sie, dass ein neuer Impfpass kostenpflichtig ist. Die Kosten können in den Gesundheitsämtern unterschiedlich sein. 

Wenn Sie zwischen 1970 und 1990 in der ehemaligen DDR geboren wurden, sind Ihre Impfungen gegebenenfalls noch in der DDR-Impfkartei erfasst. Sollten Sie Ihren Impfausweis verloren haben, können Sie bei Ihrem Gesundheitsamt die Aufzeichnungen von früheren Impfungen anfragen. Wenden Sie sich dazu bitte an das Gesundheitsamt in dem Landkreis, in dem Sie geboren wurden oder zur Schule gegangen sind.

4. Beratungsangebot zu sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten

Wo kann ich mich beraten lassen?

Wenn Sie sich zu sexuell übertragbaren Krankheiten beraten lassen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Das Angebot erfolgt auf Wunsch unter Wahrung der Anonymität und unterliegt selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. 

Einige Gesundheitsämter in Thüringen bieten neben der Beratung auch kostenfreie Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten an. Fragen Sie in Ihrem zuständigen Gesundheitsamt nach dem Testangebot. 

Neben den Gesundheitsämtern gibt es noch weitere spezialisierte, niedrigschwellige Beratungs- und Teststellen, an die Sie sich wenden können: 

Wie ist der Ablauf von Beratung und Testung?

Zuerst vereinbaren Sie telefonisch oder persönlich einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt. Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. 

Bei dem Termin berät Sie das zuständige Gesundheitsamt zu allen Fragen rund um sexuell übertragbare Erkrankungen. Sie können je nach Angebot des Gesundheitsamtes auch eine Testung in Anspruch nehmen. 

Der Test wird anonym durchgeführt. Die Probe wird mit einem Kennwort und einer Nummer gekennzeichnet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes stehen unter Schweigepflicht. Nachdem der Test durchgeführt wurde, vereinbaren Sie einen Folgetermin. Bei dem Folgetermin wird Ihnen Ihr Ergebnis mündlich mitgeteilt. Zur Ergebnismitteilung können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen. 

Wenn es sich um einen anonymen Test handelt, erhalten Sie keinen schriftlichen Befund, und das Gesundheitsamt stellt auch keine Bescheinigung über das Testergebnis aus. 

Eine Ausnahme ist der zertifizierte HIV-Test: Wenn Sie eine Bescheinigung über Ihr Testergebnis benötigen, ist der Test nicht anonym und nicht kostenfrei. Die Schweigepflicht besteht natürlich trotzdem weiter.

Was kostet ein HIV-Test?

Der anonyme HIV-Test bei Ihrem Gesundheitsamt ist kostenfrei. Sie bekommen das Ergebnis persönlich, mündlich und auf Wunsch anonym mitgeteilt. 

Hinweis: Sollten Sie Anspruch auf Kostentragung durch einen anderen Kostenträger (z.B. Ihre Krankenkasse) haben, so ist dieser nach Paragraph 19 Infektionsschutzgesetz auch verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Dann kann es sein, dass Sie zu Abrechnungszwecken Ihre Versicherungsdaten angeben müssen. Die Anonymität wäre in diesem Fall ausschließlich für die Abrechnungszwecke eingeschränkt. 

Falls Sie einen Nachweis benötigen, können Sie auch einen zertifizierten HIV-Test durchführen lassen. Diese Leistung ist kostenpflichtig. In der Regel kostet der Test etwa 20,00 Euro. Wenn Sie einen gültigen Sozialausweis besitzen, sind Sie von der Gebühr befreit.