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Bedingungen für die Einsendung und Ausstellung von Lichtbildern

1. Teilnahmeberechtigung

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Wird ein Foto von einem Minderjährigen für die Veröffentlichung in unseren Medien ausgewählt, erfolgt im Vorfeld eine separate Kontaktaufnahme, um die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter einzuholen.

2. Einsendung der Werke

  • Die Einsender (im Folgenden: Teilnehmer) räumen dem Ilm-Kreis als Veranstalter des Fotoaufrufs im Rahmen des STADTRADELNs das nicht-exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die eingereichten Werke im Rahmen der STADTRADELN-Siegerehrung und für das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr im Ilm-Kreis zu nutzen. Bei jeder Nutzung der Werke verpflichtet sich der Veranstalter, den Lichtbildner bzw. Urheber des Werkes angemessen zu benennen, sofern der Teilnehmer diese Angaben bei der Einsendung gemacht hat.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Einsendung der Werke vollständige und korrekte Angaben zum Lichtbildner bzw. Urheber des Werkes zu machen. Dies umfasst den Namen oder das Pseudonym des Urhebers sowie jegliche weitere Informationen, die für die Wahrung der Urheberrechte und der angemessenen Anerkennung des Urhebers notwendig sind.
  • Der Teilnehmer versichert, dass er alle Rechte an den eingereichten Werken besitzt, diese frei von Rechten Dritter sind und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dies schließt insbesondere ein, dass der Teilnehmer das Recht hat, die Werke in der vorgegebenen Weise zu nutzen und den Veranstalter zur Nutzung dieser Werke zu ermächtigen, sowie, dass erkennbar abgebildete Personen der o.a. Verwendung zugestimmt haben oder eine solche Zustimmung entbehrlich ist.

3. Nutzungsrechte

  • Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das Recht ein, die Werke in sämtlichen Medien (digital und print) und auf jede bekannte Art zu nutzen, zu archivieren, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Diese Rechte werden dem Veranstalter unentgeltlich eingeräumt.
  • Für den Fall, dass abgebildete Personen erkennbar sind, versichert der Teilnehmer, das Einverständnis dieser Personen zur Veröffentlichung und Nutzung im Rahmen der Ausstellung und Öffentlichkeitsarbeit eingeholt zu haben. Auch die Einholung dieser Einverständniserklärungen erfolgt ohne Anspruch auf Entlohnung oder Entschädigung für die abgebildeten Personen oder den Teilnehmer.
  • Die unentgeltliche Einräumung der Nutzungsrechte umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, das Recht zur Nutzung der Werke in Ausstellungskatalogen, auf Plakaten, in Werbematerialien, auf der Webseite des Veranstalters und in sozialen Medien im Zusammenhang mit der Siegerehrung und zugehörigen Veranstaltungen.

4. Datenschutz

  • Mit der Einsendung ihrer Werke stimmen die Teilnehmer der Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu.
  • Die Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung falscher Daten.

5. Haftung

  • Der Veranstalter haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Teilnehmer. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten entstehen.
  • Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der eingereichten Werke.