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Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Wie kann ich in die Teilnahme meines Kindes an der zahnmedizinischen Vorsorge einwilligen?

Das Gesundheitsamt wendet sich mit Terminvorschlägen sowie Unterlagen (zum Beispiel Teilnahme- und Datenschutzerklärung, Fragebogen) zunächst an die Kita oder die Schule Ihres Kindes. Diese sind für die Organisation der Teilnahmeerklärungen durch die Sorgeberechtigten zuständig. Die Teilnahmeliste wird danach von der Einrichtung an das Gesundheitsamt übermittelt. Die Untersuchungen finden vor Ort in der Kita oder Schule Ihres Kindes statt. 

Für Kindergartenkinder ist die Teilnahme freiwillig. Es wird die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten für die Untersuchung benötigt.

Wann finden die Untersuchungen statt?

Die zahnärztlichen Untersuchungen finden für alle Kinder bis 12 Jahre einmal jährlich statt. Der Termin erfolgt im Laufe des Kindergarten- beziehungsweise Schuljahres und wird Ihnen von der Einrichtung mitgeteilt.

Was ist der Zweck der zahnmedizinischen Vorsorge in Kitas und Schulen?

Die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sollen eine gute Zahngesundheit Ihres Kindes von frühem Alter an sicherstellen. Folgende Punkte der Untersuchung tragen dazu bei: 

  • Frühzeitige Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie Normabweichungen des Gebisses und der umliegenden Gewebe bei Ihrem Kind
    • Gesunde Milchzähne sind wichtig für die Allgemeingesundheit Ihres Kindes, eine gute Sprachentwicklung und die Voraussetzung für ein gesundes bleibendes Gebiss
  • Beratungsaspekt: Anleitung zur gesunden Lebensweise, Angstabbau vorm Zahnarztbesuch, nachgehende Fürsorge
    • Die Kinder sollen schrittweise lernen, Eigenverantwortung für ihre Gebissgesundheit zu übernehmen und motiviert werden, zweimal jährlich die Zahnarztpraxis aufzusuchen.
  • Bevölkerungsmedizinischer Aspekt: Häufig auftretende Beschwerden oder Normabweichungen können erkannt und gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen eingeleitet werden.
    • Am Zahngesundheitszustand der Kinder lässt sich auch der Erfolg zahnmedizinischer Vorsorgeprogramme messen.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Termin? Muss ein Elternteil anwesend sein?

Die Anwesenheit von Sorgeberechtigten zur Untersuchung ist nicht notwendig.

Was wird bei der zahnärztlichen Untersuchung untersucht?

Die Untersuchung zur Zahngesundheit in Kitas beinhaltet die folgenden Punkte: 

  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
  • Aufklärung der Kinder zur Zahnpflege, Ernährung und Fluoridierung

Die Untersuchung zur Zahngesundheit in Schulen beinhaltet die folgenden Punkte: 

  • verpflichtende zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
  • freiwillige Fluoridierung bei Einverständnis der Sorgeberechtigten
  • Beratung

Wer übernimmt die Untersuchung und Gruppenprophylaxe?

In Kindergärten und Schulen werden die zahnärztlichen Untersuchungen durch den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. 

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kindergärten wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Thüringen e.V. unterstützt. In den Schulen erfolgt Sie ebenfalls durch den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes.

Was muss zu den Untersuchungen mitgebracht werden?

Kindergartenkinder benötigen für die Untersuchung: 

  • die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  • die unterschriebene Einwilligungserklärung zur zahnärztlichen Untersuchung sowie ggf. zur zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe (eventuell auch im Kita-Betreuungsvertrag enthalten)
  • ggf. den zahnärztlichen Kinderpass Schulkinder benötigen für die Untersuchung: 
  • die unterschriebene Einverständniserklärung zur Fluoridierung (freiwillig)
  • ggf. den zahnärztlichen Kinderpass
  • ggf. Zahnputzsachen (Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnputzbecher bei Bedarf)

Wie werden die Sorgeberechtigten über die Ergebnisse der Untersuchung informiert?

Alle erhobenen Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Daten werden auch nicht an die Kindertageseinrichtung oder Schule weitergegeben. 

Sie als Sorgeberechtigte erhalten zu Ihren persönlichen Händen eine schriftliche vertrauliche Information über die Ergebnisse der Untersuchung. 

Falls notwendig, erhalten Sie für Ihr Kind außerdem eine Empfehlung zum Aufsuchen einer Zahnarzt- oder Kieferorthopädiepraxis. Über deren Verwendung entscheiden Sie als Sorgeberechtigte selbst. Eine Kontrolle durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht.

Was ist die Rechtsgrundlage für die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Kitas und Schulen?

Die Durchführung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung in Kindertageseinrichtungen beruht auf folgenden Rechtsgrundlagen: 

Die Durchführung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung in Schulen beruht auf den folgenden rechtlichen Grundlagen: 

Wie lernt mein Kind die richtige Zahnpflege?

Eltern sind besonders am Anfang für die Zahngesundheit ihrer Kinder verantwortlich. Kinder müssen lernen, wie man richtig putzt. Als Eltern können Sie frühzeitig dafür sorgen, dass Ihr Kind gute Gewohnheiten entwickelt. 

Bereits mit dem ersten Milchzahn können Sie Ihr Kind an eine regelmäßige Zahnroutine gewöhnen. Fingerlinge und weiche Zahnbürsten sind dafür gut geeignet. Achten Sie bei der Wahl der Zahnpasta auf die altersgerechte Fluoridmenge. Die Altersangaben auf den Tuben sind dabei hilfreich. 

Bis etwa drei Jahre sollten Eltern das Zähneputzen komplett übernehmen. Danach können Kinder selbst erste Putzversuche starten, aber es ist wichtig, dass Eltern nachputzen. Kinder erreichen nicht alle Zähne gleichmäßig, was das Risiko für Karies erhöht. Auch wenn es schwierig sein kann: Nachputzen sollten Sie bis ins Grundschulalter weiterhin.

Um die Zahngesundheit von Kindern zu fördern, erhält seit 2012 jedes in Thüringen geborene Kind einen zahnärztlichen Kinderpass. In diesem Pass werden alle zahnmedizinischen Kontrollen dokumentiert. Nach dem 12. Geburtstag wird der Pass durch das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen ersetzt.