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Notwendige Unterlagen für die Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95)
- Personalausweis oder ein anderes Personaldokument (dieses gilt nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, welche nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung ist)
- Passbild 35 x 45 mm (gemäß § 5 Passverordnung)
- Nachweis über die durchgeführte Berufskraftfahrerqualifizierung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, wenn nicht bereits online an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt