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Notwendige Unterlagen für die Ersterteilung / Verlängerung von Fahrgastbeförderungsscheinen auf Grundlage des EU-Kartenführerscheines
- Personalausweis oder ein anderes Personaldokument (dieses gilt nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, welche nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung ist)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde (Belegart "O")
- Zeugnis / Gutachten über Sehvermögen
- Ärztliche Bescheinigung - nach Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung
- Leistungstest nach Anl. 5 Nr. 2 FeV (bei Ersterteilung oder Verlängerungen über das 60. Lebensjahr)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe gem. § 19 FeV (nur bei Antragstellung "Krankenkraftwagen")