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Sozialpsychatrischer Dienst

Mir geht es seelisch nicht gut. Kann ich mich an das Gesundheitsamt wenden?

Ja. Auch psychische Erkrankungen und seelische Belastungen fallen in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts. Dafür gibt es einen Sozialpsychiatrischen Dienst. Dieser bietet regelmäßige Sprechstunden an. 

Wenn Sie sich psychisch nicht gut fühlen und Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie hier ein Beratungsgespräch vereinbaren. Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie professionelle Hilfe benötigen, kann ein Beratungsgespräch weiterhelfen. 

Sie können sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden, wenn Sie

  • eine Lebenskrise oder seelische Krankheit haben und mit aktuellen Problemen und Schwierigkeiten nicht mehr fertig werden,
  • die Freude am Leben verloren haben, sich einsam und isoliert fühlen, unter Ängsten und Unsicherheiten leiden,
  • Informationen über Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien wünschen,
  • sich über Hilfsangebote für Sie persönlich oder andere Menschen informieren wollen. 

Achtung: In akuten psychischen Krisen wenden Sie sich bitte an den allgemeinärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 112 oder bei akuter Gefahr an den Polizeinotruf 110

Nach dem Beratungsgespräch können Sie entscheiden, welche weiteren Hilfen Sie gegebenenfalls in Anspruch nehmen möchten. Das Gesundheitsamt hilft Ihnen dann bei der Vermittlung.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Für die seelische Gesundheit wurde bei den Gesundheitsämtern in Thüringen der Sozialpsychiatrische Dienst eingerichtet. Dort arbeiten psychiatrische und psychosoziale Fachpersonen, die mit Ihnen Ihre persönliche Situation besprechen. Um bestmöglich auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können, arbeitet das Gesundheitsamt unter anderem auch mit Trägern der Sozial- und Jugendhilfe, Hilfsvereinen sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen zusammen. 

Auch für den sozialpsychiatrischen Dienst gilt die Schweigepflicht. 

Neben den Beratungsleistungen bietet dieser unter anderem auch vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige.

Welche psychosozialen Beratungsleistungen bietet das Gesundheitsamt an?

Die Gesundheitsämter bieten Beratungen zur seelischen Gesundheit über den Psychosozialen Dienst an. 

Dieser übernimmt Beratungsleistungen für: 

  • Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, die vor, während oder nach einer stationären Behandlung oder Therapie Unterstützung und Hilfe benötigen
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen, die sich in Krisen und Konfliktsituationen befinden
  • Menschen mit altersbedingten psychiatrischen Erkrankungen
  • Angehörige, Bezugspersonen, Gesundheitspersonal, gesetzliche Betreuungspersonen, Sozialarbeitende, andere Behörden und viele mehr. 

Die Beratung ist kostenfrei und auf Wunsch anonym. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. 

Das Angebot des psychosozialen Dienstes umfasst:

  • telefonische und persönliche psychosoziale Einzelberatung
  • stützende Begleitung auch über längere Zeiträume durch Beratung sowie Hausbesuche
  • Beratung zur Alltags- und Lebensgestaltung
  • Beratung zu Möglichkeiten der ambulanten und stationären Behandlung
  • Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung von zusätzlichen Hilfsangeboten
  • Vernetzung und Kooperation mit anderen Fachstellen und Institutionen. 

Beachten Sie jedoch, dass hier keine ärztliche oder psychologische Behandlung erfolgen kann. Das Gesundheitsamt kann Ihnen aber in der Regel bei der Vermittlung helfen. 

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für Ihr Beratungsgespräch bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Wo kann ich noch weitere Hilfe erhalten?

Sie müssen sich bei psychischen Belastungen nicht unbedingt an das Gesundheitsamt wenden. In Thüringen stehen Ihnen viele weitere Beratungsstellen zur Verfügung.

Eine Übersicht darüber erhalten Sie im Psychiatriewegweiser Thüringen

Der Wegweiser enthält die Angebote und Einrichtungen zur Hilfe und Betreuung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen. 

Weitere Informationen zum Wegweiser erhalten Sie auf der Unterseite Psychiatriewegweiser beim eGesundheitsamt Thüringen

Außerdem können Sie auch zur Suchthilfe weiterführende Informationen im Suchtwegweiser der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen e.V. finden.

Was ist die Rechtsgrundlage für die Beratungsangebote zur psychischen Gesundheit?

Die Beratungsangebote des Sozialpsychiatrischen Diensts beruhen auf dem Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen.