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Notwendige Unterlagen für die Ersatzausstellung von Führerscheinen
- Personalausweis oder ein anderes Personaldokument (dieses gilt nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, welche nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung ist)
- Passbild 35 x 45 mm (gemäß § 5 Passverordnung)
- bei Verlust des Führerscheines wird bei Antragstellung eine kostenpflichtige eidesstattliche Versicherung vom Antragsteller abgenommen
- bei Diebstahl bitte die Anzeige von der anzeigeaufnehmenden Behörde vorlegen (muss in deutscher Sprache sein!)