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Notwendige Unterlagen für die Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95) bzw. Eintragung Schlüsselzahl 96
- Personalausweis oder ein anderes Personaldokument (dieses gilt nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, welche nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung ist)
- Passbild 35 x 45 mm (gemäß § 5 Passverordnung)
- Schlüsselzahl 96: Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7a zu § 6a Abs. 3 und 4 FeV
- Schlüsselzahl 95: Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation (Weiterbildungsbescheinigung/en über 35 Stunden oder IHK-Zeugnis)