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Notwendige Unterlagen für die Erteilung von Führerscheinen im Rahmen "Begleitetes Fahren mit 17 Jahren"
- Personalausweis oder ein anderes Personaldokument (dieses gilt nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, welche nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung ist)
- Passbild 35 x 45 mm (gemäß § 5 Passverordnung)
- Sehtestbescheinigung für Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe gem. § 19 FeV
- Anlage 1 zum Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre
- Anlage 2 Beiblatt zum Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde (Belegart „0“), wenn die Personenangaben auf eigenen Angaben beruhen