Kultur-, Sport- und Ehrenamtsförderung
Kultur- und Sportförderung
Entsprechend seiner Haushaltslage stellt der Ilm-Kreis Fördermittel zur Verfügung. Auf Grundlage der kreislichen Förderrichtlinien für Kultur bzw. für Sport können Anspruchsberechtigte innerhalb festgelegter Fristen Anträge beim Büro der Landrätin einreichen.
Antragsformular Kulturförderung
Formblatt Verwendungsnachweis Kulturförderung
Antragsformular Sportförderung
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Ehrenamtsförderung
Zuschüsse für gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten können von im Ilm-Kreis wirkenden gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Kirchen, anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Basis der Vergabegrundsätze der Thüringer Ehrenamtsstiftung beantragt werden. Antragsfrist ist der 31. März des laufenden Jahres.
Bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung können ausschließlich online u. a. Zuschüsse bis max. 5.000,-- EUR für das Projekt "Aktiv vor Ort", Aus - und Fortbil-dungen sowie Vereinsjubiläen beantragt werden.
Beim Land Thüringen können auf Grundlage des Thüringer Ehrenamtsgesetzes und Zuschussbedarfen von über 5.000,-- EUR ausschließlich online Förderungen für Veranstaltungen, Aufwandsentschädigungen, Nachwuchsgewinnung, Aus- und Fortbildung , Investitionen und Trainerlizenzen beantragt werden.
Thüringer Ehrenamtscard
An besonders im Landkreis ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger kann die Thüringer Ehrenamtscard verliehen werden (Antrag u. Richtlinien). Vorschläge können beim Landratsamt Ilm-Kreis mit einer aussagekräftigen schriftlichen Begründung eingereicht werden. Die Antragsfrist wird im Amtsblatt bekanntgegeben, wird aber i.d.R. für Ende August des jeweils laufenden Jahres festgelegt.
Sportstättenbau
Kommunen, Sportvereine und -verbände sowie sonstige freie Träger können beim Land Thüringen bzw. beim Landessportbund Thüringen e.V. investive Zuschüsse für den Neubau, Aus- und Umbau sowie die Modernisierung und Sanierung von öffentlichen Sportstätten in ihrer Trägerschaft beantragen. Die Anträge sind gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen" bis zum 1. Juli, beim Landessportbund Thüringen e.V. abweichend bis zum 1. August des laufenden Jahres für das Folgejahr über den Landkreis bei der Thüringer Staatskanzlei bzw. beim Landessportbund Thüringen e.V. einzureichen.
Nutzung kreiseigener Sporthallen
Der Ilm-Kreis stellt vorrangig gemeinnützigen Sportvereinen, die ihren Sitz im Landkreis haben, seine Schulsporthallen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb entgeltfrei zur Verfügung. Die Nutzungszeitenvergabe erfolgt auf Grundlage der Nutzungs- und Vergabeordnung für Sportanlagen in Trägerschaft des Ilm-Kreises (SportNVO) derzeit ausschließlich für Sportvereine des Landkreise über die Sporthallensoftware Locaboo. Die Zugriffsrecht werden schrittweise auf alle Nutzer ausgeweitet.
Die Nutzungs- und Vergabeordnung, die dazugehörige Entgeltordnung (EOSportNVO) sowie Nutzungsanträge finden Sie hier zum downloaden.
Allgemeine COVID-19-Schutzmaßnahmen für Sporthallen in Trägerschaft des Ilm-Kreises