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Kultur-, Sport- und Ehrenamtsförderung

Kultur- und Sportförderung

Entsprechend seiner Haushaltslage stellt der Ilm-Kreis Fördermittel zur Verfügung. Auf Grundlage der kreislichen Förderrichtlinien für Kultur bzw. für Sport können Anspruchsberechtigte innerhalb festgelegter Fristen Anträge beim Büro der Landrätin einreichen.

Antragsformular Kulturförderung

Formblatt Verwendungsnachweis Kulturförderung

Richtlinie Kulturförderung

Antragsformular Sportförderung

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Ehrenamtsförderung

Zuschüsse für gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten können von im Ilm-Kreis wirkenden gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Kirchen, anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Basis der Vergabegrundsätze der Thüringer Ehrenamtsstiftung beantragt werden. Antragsfrist ist der 31. März des laufenden Jahres.

Weiterführende Informationen rund ums Ehrenamt

Thüringer Ehrenamtscard

An besonders im Landkreis ehrenamtlich engagierte Bürger*innen kann diese Auszeichnung verliehen werden (Antrag u. Richtlinien). Vorschläge können beim Landratsamt Ilm-Kreis mit einer aussagekräftigen schriftlichen Begründung eingereicht werden. Die Antragsfrist wird im Amtsblatt bekanntgegeben.


Sportstättenbau

Kommunen, Sportvereine und -verbände sowie sonstige freie Träger können beim Land Thüringen bzw. beim Landessportbund Thüringen e.V. investive Zuschüsse für den Neubau, Aus- und Umbau sowie die Modernisierung und Sanierung von öffentlichen Sportstätten in ihrer Trägerschaft beantragen. Die Anträge sind gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen" jeweils bis zum 1. August des laufenden Jahres für das Folgejahr über den Landkreis beim Thüringer Minsterium für Bildung, Jugend und Sport bzw. beim Landessportbund Thüringen e.V. einzureichen.

Nutzung kreiseigener Sporthallen

Der Ilm-Kreis stellt vorrangig gemeinnützigen Sportvereinen, die ihren Sitz im Landkreis haben, seine Schulsporthallen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb entgeltfrei zur Verfügung. Die Nutzungszeitenvergabe erfolgt auf Grundlage der Nutzungs- und Vergabeordnung für Sportanlagen in Trägerschaft des Ilm-Kreises (SportNVO). Alle Unterlagen finden Sie hier zum downloaden.


Allgemeine COVID-19-Schutzmaßnahmen für Sporthallen in Trägerschaft des Ilm-Kreises